Urteil zum Feinstaub

Horst PawlitzkyStadtrat

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes kann sich die Stadtverwaltung etwas zurücklehnen, gibt es doch in Leipzig einen Luftreinhalteplan. Trotzdem hätte sie Anlass, bei Bund und Land fordernd aufzutreten und auf eine Änderung von deren Förderpolitik zu drängen.

In meiner am 26.04.2006 vor der Ratsversammlung gehaltenen Rede zum Antrag A 88 der Fraktion B 90/Die Grünen „Umwidmung von Straßen in Südwest und Süd zur Verkehrsentlastung von Wohngebieten nach Fertigstellung der A 38“ habe ich ausgeführt, dass durch den Straßenverkehr entstehender Lärm und Schadstoffausstoß die Bürger belastet und ihre Lebensqualität deutlich mindert. Wenn unsere Fraktion auf den Antrag mit Ablehnung oder Enthaltung reagierte, dann deshalb, weil mit der Fertigstellung der A 38 und der künftigen A 72 eine neue Lage entsteht, Verkehrsströme sich ändern. Meine Schlussfolgerung war, dass es nach Abschluss solcher Vorhaben wie A 38, A 72, B 6/B87 im Nordwesten und anderer Verkehrsbauten, der Ausweitung des Schienen- und Luftverkehrs nötig sei, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor den schädlichen Folgen des Verkehrs zu ergreifen. So sei es erforderlich, bei der Bewertung der Lärmentwicklung nicht immer wieder das einzelne Vorhaben zu betrachten, sondern ihre Kombination zu sehen. Weiter hatte ich ausgeführt: „Was den Straßenverkehr betrifft, so erwarten wir von der Stadtverwaltung verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die beim Schwerverkehr, also Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht, nur auf bestimmten Trassen zulässt, was die jetzt hoch belasteten Straßen vom durchgehenden Schwerverkehr befreit und damit die Lärmentwicklung und den Ausstoß von Feinstaub deutlich senkt. Im übrigen Stadtgebiet sollte demzufolge nur der Verkehr von Liefer- und Baustellenfahrzeugen zugelassen werden.“ Leider ist festzustellen, dass sich die Stadtverwaltung in dieser Richtung noch keinen Schritt bewegt hat. Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes kann sich die Stadtverwaltung etwas zurücklehnen, gibt es doch in Leipzig einen Luftreinhalteplan. Trotzdem hätte sie Anlass, bei Bund und Land fordernd aufzutreten und auf eine Änderung von deren Förderpolitik zu drängen. Ist es doch unverständlich, dass die Einführung emissionsarmer mit Erdgas betriebener Busse bei den LVB aus wirtschaftlichen Gründen bisher scheiterte, weil dafür keine Fördermittel ausgereicht werden. Gleiches trifft zu, wenn Müllfahrzeuge mit Erdgasantrieb vom Eigenbetrieb Stadtreinigung durch solche mit Dieselmotoren ersetzt werden müssen weil es dafür keine Förderung mehr gibt. Andererseits werden Lkw privater Unternehmen, die ein Gesamtgewicht von über 20 t haben, die Euronorm V sowie EEV Klasse 1 erfüllen und ausschließlich  im Güterverkehr eingesetzt werden mit bis zu 4.500 € gefördert. Dieses Geschenk an die Autoindustrie wird dazu führen, dass immer weniger Güter auf die Schiene kommen, dafür aber mehr Brummis durch unsere Stadt donnern, wenn in ihr nicht durch energisches Handeln diesem Wahnsinn Einhalt geboten wird.