Über Kriterien für angemessenen Wohnraum muss der Stadtrat entscheiden

Dietmar PellmannSozialpolitischer Sprecher

Dem Ziel der Verwaltungsspitze, alles zu unternehmen, damit es in Leipzig im Rahmen der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes nicht zu Massenumzügen der Bezieher von Arbeitslosengeld II kommen darf, ist grundsätzlich zuzustimmen. Um das zu gewährleisten, reicht die jetzt erlassene Verfügung des Oberbürgermeisters jedoch nicht aus. Immerhin geht es um ca. 55.000 Leipzigerinnen und Leipziger. Ich fordere daher Oberbürgermeister Tiefensee auf, umgehend eine Beschlussvorlage in den Stadtrat einzubringen, um den gewählten Volksvertretern die Möglichkeit der Prüfung und Entscheidung zu geben.

Dem Ziel der Verwaltungsspitze, alles zu unternehmen, damit es in Leipzig im Rahmen der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes nicht zu Massenumzügen der Bezieher von Arbeitslosengeld II kommen darf, ist grundsätzlich zuzustimmen. Um das zu gewährleisten, reicht die jetzt erlassene Verfügung des Oberbürgermeisters jedoch nicht aus. Immerhin geht es um ca. 55.000 Leipzigerinnen und Leipziger. Ich fordere daher Oberbürgermeister Tiefensee auf, umgehend eine Beschlussvorlage in den Stadtrat einzubringen, um den gewählten Volksvertretern die Möglichkeit der Prüfung und Entscheidung zu geben.

Eine solche Vorlage müsste auf der Basis einer gründlichen Analyse der Wohnverhältnisse der gegenwärtigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe basieren, die sich durchaus von denen der Sozialhilfeempfänger unterscheiden. Ob die jetzt angedachte Übernahme der Kaltmiete von 3,85 Euro pro Quadratmeter wirklich ausreicht, ist fraglich. Für diesen Betrag ist schon jetzt kaum eine unsanierte Plattenbauwohnung in Grünau zu erhalten, ganz zu schweigen von einer sanierten. Es muss doch nachdenklich stimmen, wenn in Dresden pro Quadratmeter 4,39 Euro Kaltmiete übernommen werden. Auch die vorgesehene Pauschale für Heizung an andere Betriebskosten muss nochmals auf den Prüfstand.

Selbstverständlich ist bei alledem die katastrophale Haushaltslage Leipzigs zu berücksichtigen. Es kann allerdings nicht sein, dass die Wohnverhältnisse der Empfänger von Arbeitslosengeld II von der Kassenlage der jeweiligen Kommunen abhängen. Bereits jetzt ist klar, die Bundeszuweisungen werden nicht ausreichen, um die erheblich ansteigenden Ausgaben für Unterkunft zu decken. Daher ist auch der Freistaat Sachsen gefordert, zwischen seinen Kommunen für einen gerechteren Soziallastenausgleich zu sorgen. So müssen endlich die Schlüsselzuweisungen des Landes für Leipzig erheblich aufgestockt werden. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Leipzig fast doppelt so hohe Sozialausgaben wie Dresden aufbringen muss.