Streichung des Verbots der Verwertungskündigung auf DDR-Mietverträge untauglich bei Abriss wegen Wohnungsleerstand

Siegfried SchegelBau- und Wohnungspolitischer Sprecher

Schon häufig wurden seit der Wende die Ostdeutschen über den Tisch gezogen. Dass aber ostdeutsche „Volksvertreter“ sogar noch über den Tisch kriechen, ist nicht alltäglich. So geschehen bei der Streichung des Verbots der Verwertungskündigung auf DDR-Mietverträge.

Schon häufig wurden seit der Wende die Ostdeutschen über den Tisch gezogen. Dass aber ostdeutsche „Volksvertreter“ sogar noch über den Tisch kriechen, ist nicht alltäglich. So geschehen bei der Streichung des Verbots der Verwertungskündigung auf DDR-Mietverträge durch die Mehrheit ostdeutscher Bundestagsabgeordneter gegen die Stimmen der PDS.
Diese Gesetzesänderung ist ein Bruch der Regelungen des Einigungsvertrages. Sie ermöglicht es, bei Rückübertragung von Häusern an Alteigentümer oder deren Verkauf auch jene Mieter, die bisher durch DDR-Mietverträge vor Verwertungskündigung geschützt waren, aus ihren Wohnungen oder Häusern zu vertreiben.

Die Streichung des Verbots der Verwertungskündigung auf DDR-Mietverträge hat sich bereits jetzt als untauglich erwiesen, dem Wohnungsleerstand zu begegnen. Sie richtet sich gegen ostdeutsche Mieter, kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass sich im Prozess der Überwindung von massenhaftem Wohnungsleerstand in ost- und westdeutschen Städten kein Mieter bedroht oder allein gelassen fühlen darf.
Ein Abriss von begehrten und überwiegend bewohnten Gebäuden zum Zweck der besseren Grundstücksvermarktung in innerstädtischen Stadtteilen, wie dies durch die Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen wird, muss verhindert werden

Stattdessen müssen vor allem ostdeutsche Wohnungsunternehmen durch Schuldenerlass und Städte- sowie Wohnungsbauförderung in die Lage versetzt werden, die nicht vom Abriss betroffenen Wohnungen zu sanieren und darin befindliche Leerwohnungen den Mietern aus den zum Abriss vorgesehenen Wohnhäusern anzubieten. Vor allem Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften müssen weiterhin in der Lage sein, auch schwierige Sozialwohnungsprobleme für die Städte und Gemeinden bezahlbar zu lösen.
Stadtumbauprogramme müssen gleichzeitig der Erneuerung dienen. Diese Republik braucht einen Aufbruch statt Abriss in Ostdeutschland und in betroffenen westdeutschen Regionen.