Steuererhöhungen sind kein Ersatz für eine fehlende Gemeindefinanzreform

Dr. Lothar TippachFraktionsvorsitzender

Die PDS-Fraktion hat in ihrer Fraktionssitzung am 11.11.2004 einen ersten Gedankenaustausch zu dem „Mittelfristigen Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2007“ durchgeführt.

Die PDS-Fraktion hat in ihrer Fraktionssitzung am 11.11.2004 einen ersten Gedankenaustausch zu dem „Mittelfristigen Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2007“ durchgeführt.Im Ergebnis wird festgestellt:

• Das Haushaltssicherungskonzept zeigt, dass Leipzig vor dem finanziellen Kollaps steht. Hauptursachen liegen in der Politik des Bundes und des Landes gegenüber den Kommunen. Die PDS-Fraktion hat in den letzten Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass eine wirkungsvolle Gemeindefinanzreform überfällig ist. Sie ist Grundvoraussetzung dafür, dass die kommunalen Aufgaben erfüllt werden können. Ohne Gemeindefinanzreform ist die Kommunale Selbstverwaltung eine Farce.

• Hinzu kommt, dass Leipzig in den letzten Jahren trotz einer Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen über seine Verhältnisse gelebt hat. Ein Großprojekt nach dem anderen wurde begonnen. Vielfach waren erhebliche Mehraufwendungen für diese Projekte die Folge. So wurde z. B. der bfb ein Fass ohne Boden. Es musste der Eindruck entstehen, die Stadt könne aus dem Vollen schöpfen. Die Olympiabewerbung hat diesen Eindruck noch verstärkt.

• Auf Antrag der PDS-Fraktion wurde im Jahre 2003 mit dem Nachtragshaushalt 2003 beschlossen, dass die damals erfolgte Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B auf maximal drei Jahre begrenzt wird. Spätestens ab 2006 sollten die Hebesätze mindestens wieder auf das Niveau von 2002 gesenkt werden. Dies sollte über ein „Mittelfristiges Konzept zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt“, das bis zum 17. September 2003 vorzulegen war, erfolgen. Das geschah jedoch nicht.

• Mit diesem Hintergrund ist es undenkbar, dass die PDS-Fraktion der vorgesehenen Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 250 v. H. auf 600 v. H., die Grundsteuer B auf 600 v. H., die Gewerbesteuer auf 480 v. H. zustimmen wird. Steuererhöhungen dürfen stets nur das letzte Mittel sein, um in Abwägung aller Umstände eine kurzfristig auftretende Haushaltskrise zu bewältigen. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine fehlende Gemeindefinanzreform. Deshalb lehnen wir diese Steuererhöhung ab.