Städtische Bauaufträge müssen an Leipziger Tariflohnniveau gekoppelt werden

Siegfried SchlegelStadtrat

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 3. November darf die Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, dass die Unternehmen Tariflöhne bezahlen, unabhängig ob diese einem Arbeitgeberverband angehören und sich nicht generell den Tarifverträgen unterworfen haben. Dem Urteil nach ist diese Zahlung an den Auftrag gebunden.

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 3. November darf die Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, dass die Unternehmen Tariflöhne bezahlen, unabhängig ob diese einem Arbeitgeberverband angehören und sich nicht generell den Tarifverträgen unterworfen haben.  Dem Urteil nach ist diese Zahlung an den Auftrag gebunden. Auf Baustellen in Berlin müssen bereits seit einigen Jahren die dort üblichen Tariflöhne gezahlt werden, unabhängig davon, wo das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.
Stadtrat Siegfried Schlegel von der Stadtratsfraktion der Linkspartei.PDS und langjähriger stellvertretender  Vorsitzender des Leipziger Vergabegremiums Vergabeordnung Bauleistungen (VOB) fordert die Stadtverwaltung auf, das Urteil kurzfristig in der Vergabeordnung der Stadt Leipzig umzusetzen. Gleichzeitig muss der Freistaat aufgefordert werden, dies im Sächsischen Vergabegesetz aufzunehmen, nach dem bisher nur Mindestlöhne zu zahlen sind.
Dieses Urteil kann zunächst bei einzelnen Vergaben zu höheren Kosten führen. Das Bundesgericht hat aber auf das Sozialstaatsprinzip hingewiesen, das den Staat und damit auch die Kommunen zur Bekämpfung  der Arbeitslosigkeit verpflichtet.  Diese Regelung wirkt Lohndumping entgegen und fördert den fairen Wettbewerb. Die örtliche und regionale Bauwirtschaft  profitiert außerdem davon, dass nicht zu unterschätzende Fahrt- und Transportkosten bedeutend geringer ausfallen.  Mittelfristig werden durch die stetig steigenden Rohölpreise die Fahrt- und Transportkosten ohnehin weiter steigen. Höhere Einkommen und Verhinderung von Arbeitslosigkeit werden die regionale Kaufkraft spürbar stärken.
 Mit dem Urteil wird zum ersten Mal seit Monaten in der BRD das Sozialstaatsprinzip nicht nur festgestellt, sondern in geltendes Recht umgesetzt. Fast alle Beschlüsse der jetzigen Bundesregierung lassen eine solche Übereinkunft nicht erkennen.