Stadtverwaltung muss umgehend Voraussetzungen für Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder schaffen

Dr. Lothar TippachFraktionsvorsitzender

Auf Anfrage der PDS-Fraktion hatte der Beigeordnete Burkhard Jung mitgeteilt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in der Regel im 4. Lebensjahr in 34 Einrichtungen nicht durchgeführt werden konnte. Gründe seien personelle und sächliche Probleme.

Auf Anfrage der PDS-Fraktion hatte der Beigeordnete Burkhard Jung mitgeteilt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in der Regel im 4. Lebensjahr in 34 Einrichtungen nicht durchgeführt werden konnte. Gründe seien personelle und sächliche Probleme. Da die Sprachentwicklung bei etwa 37 % der untersuchten Kinder auffällig ist, ca. 50 % davon eine Empfehlung zur weiteren Diagnostik und Therapie ausgesprochen bekommen, ist eine Nichtberücksichtigung von Kindern bei der Vorsorgeuntersuchung in 34 Einrichtungen verantwortungslos. Die Stadtverwaltung muss umgehend dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben, die eine Untersuchung für alle Kinder in Kindertagesstätten vorschreibt, eingehalten werden.
Die PDS-Fraktion im Stadtrat zu Leipzig hat deshalb folgenden Antrag ins parlamentarische Verfahren gebracht.

1. Die Stadtverwaltung schafft die personellen und sächlichen Voraussetzungen, um entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (SächsKitag § 7 Abs. 2) die Vorsorgeuntersuchungen auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in der Regel im 4. Lebensjahr abzusichern.

2. Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Maßnahmeplan, um die Einbeziehung von Kindern, die keine Einrichtung besuchen, zu verbessern.