Stadtverwaltung muss umgehend für eine effektive Nutzung der vorhandenen ABM-Mittel wirksam werden

Dr. Lothar TippachFraktionsvorsitzender

Mit 52.575 Menschen sind in Leipzig über 400 mehr als noch im Februar arbeitslos gemeldet. Da sich die Witterung in den vergangenen Wochen an der Pleiße nicht wesentlich härter als andernorts in den neuen Bundesländern darstellte, gibt es dafür nur einen Grund: Die Arbeitsmarktförderung wurde drastisch zurück gefahren.

Saisonbedingt sind die Arbeitslosenzahlen beginnend mit dem Monat März gewöhnlich rückläufig. Entgegen diesem bundesweit zu beobachtenden Trend nahmen sie in Sachsen wie auch in Leipzig jedoch weiter zu. Mit 52.575 Menschen sind in Leipzig über 400 mehr als noch im Februar arbeitslos gemeldet. Da sich die Witterung in den vergangenen Wochen an der Pleiße nicht wesentlich härter als andernorts in den neuen Bundesländern darstellte, gibt es dafür nur einen Grund: Die Arbeitsmarktförderung durch die Leipziger Agentur für Arbeit ist vor allem im Bereich der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) drastisch zurückgefahren worden. Bei der Verantwortung für die nunmehr von der ARGE betreuten Alg-II-Empfänger, vor allem Langzeitarbeitslose sitzt zudem die Stadtverwaltung mit im Boot. Vor diesem Hintergrund erweisen sich die vollmundigen Versprechungen von Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee, sich für die Belange der arbeitslosen Leipzigerinnen und Leipziger einzusetzen, als bloße Lippenbekenntnisse.

Gegenüber den Betroffenen ist es völlig verantwortungslos, wenn die ARGE, die offenbar über ausreichend Mittel verfügt, den Ball lediglich den Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen zuspielt. Nach unseren Informationen liegt zudem seit Monaten eine größere Anzahl bislang unbearbeiteter Projektanträge für ABM bei der Bundesagentur vor.

Die Stadtverwaltung und an ihrer Spitze der Oberbürgermeister muss umgehend ihrer Verantwortung für die Beschäftigungsförderung nachkommen und sich für eine wirksame Nutzung der ABM-Mittel einsetzen.Die PDS-Fraktion wird eine entsprechende Anfrage in die Ratsversammlung vom 20. April einbringen.