Stadtumbau gelingt nur in Einheit von Rückbau und Sanierung

Siegfried Schlegel

Es ist zwingend notwendig, in die Stadtumbauförderung auch die Sanierung sogenannter "Zielwohnungen" einzubeziehen.

Die PDS-Fraktion unterstützt die Proteste und Forderungen der Grünauer und der Wohnungseigentümer an der derzeitigen Stadtumbauförderpolitik des Bundes und des Landes Sachsen. Diese zielt fast ausschließlich auf Abriss vorwiegend von Plattenbauten in Großsiedlungen ab.

Die Wohnhäuser sind meist zwischen 30 bis 70 % belegt. Deshalb ist es zwingend notwendig, den verbliebenen Mietern im Wohngebiet, möglichst sogar im Wohnkomplex, eine gleichwertige sanierte und vor allem langfristig zu erhaltende Wohnung bereit zu stellen. Die LWB spricht richtigerweise von Zielwohnungen. Damit wird ausgedrückt, dass betroffene Mieter im Wohnungsunternehmen und möglichst Stadtteil gehalten und nicht ihrem Schicksal überlassen werden sollen.

Die PDS akzeptiert nicht, dass vorrangig nur die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen die Lasten des Abrisses tragen und aufgrund fehlender eigener sanierter Wohnungen Mieter verlieren sollen. So stabilisiert man keine Wohnungsunternehmen. Dies läuft auf eine Ungleichbehandelung zum Vorteil der übrigen Hauseigentümer hinaus und heißt nichts anderes, als dass Verluste von der Gesellschaft getragen, Gewinne aber privatisiert werden.

Mecklenburg-Vorpommern ist da bereits ein Stück weiter. Neben dem Komplettabriss von Gebäuden wird dort in vielen Städten auf Teilrückbau gesetzt. Gefördert wird neben dem Rückbau von Geschossen auch die neue Dachkonstruktion und die Wohnungssanierung.

Die PDS fordert den Oberbürgermeister auf, sich beim Bund und Freistaat Sachsen für eine Änderung der Stadtumbauförderung einzusetzen. Neben dem Gebäudeabriss und der Umfeldgestaltung muss auch Teilabriss von höher geschossigen Wohnscheiben sowie die Sanierung dieser Zielwohnungen gefördert werden. Selbstverständlich sind die Altschulden der abgerissenen Wohnflächen zu erlassen.

Ich habe in öffentlichen Beratungen wiederholt die derzeitige Praxis kritisiert und eine zwingende Förderung der Sanierung jener Wohnungen gefordert, in die die Bewohner von Abrisshäusern ziehen sollen.