Stadtratsbeschlüsse zur Nordanlage umsetzen

Siegfried Schlegel

Es ist völlig inakzeptabel, wenn grundsätzliche Stadtratsbeschlüsse mit einer simplen Informationsvorlage, ohne parlamentarisches Verfahren und wegen Nichterfüllung aufgehoben werden sollen. Die Zustimmung zur Erneuerung des Zentralstadions als Fußballstadion war immer an die Zusage gekoppelt, dass dafür ein Leichtathletikstadion auf der Nordanlage entstehen soll.

Die Zustandsbeschreibung der Leichtathletiknordanlage ist nicht verwunderlich, da Wunder ohne menschliches Tun höchst selten geschehen. Deshalb ist an den Feststellungen des Gutachtens nicht zu zweifeln.
Diese Zustimmung war auch an die Erwartung geknüpft, dass die Sportstätte ohne große Einschränkungen als Trainingsstätte und als - weniger festivalähnliche – Wettkampfstätte nutzbar ist, damit sich Leistungs- , Freizeitsportler und Schüler unter Wettkampfbedingungen messen können.
Angedacht war deshalb, stationär eine Westtribüne mit integriertem Laufschlauch sowie Umkleide- und Sanitärbereiche zu errichten, die für regionale Wettkämpfe ausreichend sind. Es sollte kein komplettes Stadion mit ca. 20.000 festen Plätzen gebaut werden. Für große Wettbewerbe sollten, wie vielfach heute üblich, auf ausgebauten Stellflächen temporär Zuschauertribünen und weitere Anlagen errichtet werden. Als erster Schritt wurde gemäß Stadtratsbeschluss die für internationale Wettkämpfe ausgelegte Wettkampfbahn Typ  A errichtet, wobei anzunehmen ist, dass diese DIN-gerecht errichtet wurde.  Im Olympiakonzept war vorgesehen, dass selbstverständlich vorhandene Sportfreianlagen im DHfK-Campus und Sportgymnasium oder die Festwiese sowie der Laufschlauch und die Dreifeldsporthalle in der Arena zu Aufwärmzwecken genutzt werden. Insofern werden im Gutachten nicht Hinderungen, sondern weiter zu schaffende Vor-raussetzungen benannt, um die Wettkampftauglichkeit zu erreichen. Das ist davon abhängig, wann und in welchem Umfang Gelder durch die Stadt sowie Fördermittel durch Bund und Land zur Verfügung stehen. Die „Untauglichkeit“ auch für die Zukunft rührt nicht aus der Standortsituation her und wird auch im Gutachten nicht festgestellt, da ausreichend Fläche  vorhanden ist, es sei denn, es sollen Interessen einzelner Vereine privilegiert werden. 
Wie auch bei anderen Verfahren scheint ein gewolltes Ergebnis festzustehen und der Weg wird passend hingerechnet und -argumentiert. Es gibt also nichts zu untersuchen, sondern die Sport-stätte ist entsprechend den gültigen DIN-Vorschriften und Regelwerken der internationalen und nationalen Fachverbände auf Grundlage des Gutachtens und der Stadtratsbeschlüsse schrittweise auszubauen. Dabei sind Fachausschüsse und Sportverbände entsprechend den üblichen Verfahren in die Entscheidungsvorbereitung einzubinden.