Schulverwaltungsamt hat Dienstleisterfunktion für Familie mit schulpflichtigen Kindern noch nicht verinnerlicht

Jens HerrmannStadtrat

Am 22.11.2008 erschien in der LVZ eine sehr treffende Zusammenfassung der Meinung des Schulverwaltungsamtes (SVA) der Stadt Leipzig zu den neuen mit dem Bürgermeister Fabian abgestimmten Benutzerregelungen in Horten der Stadt Leipzig.

Am 22.11.2008 erschien in der LVZ eine sehr treffende Zusammenfassung der Meinung des Schulverwaltungsamtes (SVA) der Stadt Leipzig zu den neuen mit dem Bürgermeister Fabian abgestimmten Benutzerregelungen in Horten der Stadt Leipzig.

Es ist verständlich, dass die Behörde „Schulverwaltungsamt“ Probleme damit hat,

· dass nun Eltern von schulpflichtigen Kindern über den Hortelternrat ein Mitspracherecht betreffs Schließzeiten haben
· dass die Mitarbeiter in den Horten nicht auf einmal alle in den Urlaub geschickt werden können und damit die Anforderung an die Urlaubsplanung steigen
· dass Eltern die Betreuung ihrer Kinder als Dienstleistung der Stadt Leipzig begreifen, wofür sie ja auch bezahlen, und diese deshalb auch auf hohem Niveau einfordern


Darum ist es auch verständlich, dass in der Informationsvorlage für den Rat nur die Zahlen der Kinder stehen, die einen Bedarfshort besucht haben. Doch was sagt diese Zahl aus?
Warum wurde nicht ausgeführt wie viele Kinder während der Sommerferien ihren „Stammhort“ besucht haben? Warum wurde seitens des SVA nicht einmal geprüft, warum so wenige Kinder einen Bedarfshort besucht haben?
Liegt es daran, dass berufstätige Eltern in der Lage sind, ihren Urlaub genau so zu planen, dass er genau in die Schließzeit des Hortes fällt? Oder eher daran, dass Eltern ihren Sprösslingen einen Bedarfshort nicht zumuten möchten und deshalb alle ihnen zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzen, um dies zu verhindern? Liegt es vielleicht auch daran, dass seitens verschiedener Mitarbeiter Druck auf die Eltern und Kinder ausgeübt wird? (Ihr Kind wird das einzigste, das während der Schließung in den anderen Hort muss! Wir brauchen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie während der Schließzeit des Hortes keinen Urlaub bekommen. Im anderen Hort wird ihr Kind ganz allein sein!)    

Es ist schon erstaunlich, dass seitens des Schulverwaltungsamtes die Eltern und Kinder  bisher nicht befragt wurden, warum Kinder einen Hort auch während der Sommerferien besuchen, wie sie die Qualität und Quantität der Betreuung während der Sommerferien einschätzen und wie wohl sich die Kinder selbst in der jeweiligen Einrichtung fühlen.

Wie die Bürokraten des SVA ohne eine detaillierte „Kunden“-befragung zu der Einschätzung kommen, dass die neuen Regelungen: „Pädagogisch mangelhaft, unflexibel und bürokratisch“ seien, wird ihr Geheimnis sein und wahrscheinlich auch bleiben. Ich habe in Gesprächen mit Eltern, Kindern und Hortnerinnen erfahren, dass diese Regelungen den Kindern sehr hilft, sich im jeweiligen Bedarfshort wohl zu fühlen und bin mir sicher, dass die Zahl der Kinder, die einen Bedarfshort besucht in Zukunft steigen wird. (Es soll auch Hortnerinnen geben, die sich freuen, nun etwas flexibler in der Urlaubsgestaltung sein zu dürfen.)

Vorausgesetzt auch das Schulverwaltungsamt begreift sich als Bestandteil der Stadtverwaltung, die sich gemeinsam mit dem Rat das Ziel gesetzt hat, Leipzig zur einer familiefreundlichen Stadt zu entwickeln.  Dann müsste sich aber die Behörde Schulverwaltungsamt endlich zu einem Dienstleister auch für Familie mit schulpflichtigen Kindern wandelt. Die Leitung des Schulverwaltungsamtes und der entsprechenden Abteilung sollte sich einfach ein Beispiel nehmen an der hervorragenden kinderorientierten Arbeit vieler Erzieherinnen und Erzieher in den Horten der Stadt Leipzig.