Rechtliche Ungleichstellung der Leipziger in den Ortschaften und Stadtbezirken überwinden

Dr. Ilse LauterFraktionsvorsitzende

Mit einem Antrag, der jetzt von der Fraktion Die Linke. ins Verfahren gegeben wurde, wird beabsichtigt, die rechtliche Ungleichstellung der Leipziger in den Ortschaften und Stadtbezirken zu überwinden. Sie ergibt sich, weil in einigen Teilen Leipzigs die Ortschaftsverfassung gilt und einigen Ortschaften auch besondere Zusagen der Stadt in den Eingemeindungsverträgen gegeben wurden.

Mit einem Antrag, der jetzt von der Fraktion Die Linke. ins Verfahren gegeben wurde, wird beabsichtigt, die rechtliche Ungleichstellung der Leipziger in den Ortschaften und Stadtbezirken zu überwinden. Sie ergibt sich, weil in einigen Teilen Leipzigs die Ortschaftsverfassung gilt und einigen Ortschaften auch besondere Zusagen der Stadt in den Eingemeindungsverträgen gegeben wurden. In anderen Teilen der Stadt gilt jedoch die Stadtbezirksverfassung. Im Unterschied zu den Ortschaftsräten haben die Stadtbezirksbeiräte gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt geringere Rechte, also kein Antrags- oder Rederecht. Auch dürfen die Ortschaftsräte über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheiden, die sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erhalten. Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte, die nicht gewählt, sondern in Anlehnung an das Wahlergebnis bei den Kommunalwahlen von den im Stadtrat vertretenen Parteien berufen werden, gelten nicht als Mandatsträger und dürfen im Gegensatz zu den Ortschaftsräten nicht über die Verwendung von Haushaltsmitteln entscheiden.
Wird dem Antrag von der Ratsversammlung zugestimmt, dann werden in den 10 Stadtbezirken erstmals Ortschaftsräte gewählt. Zu diesen gehören dann auch die Ortschaften Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Burghausen, Rückmarsdorf, Miltitz, Plaußig, Seehausen und Hartmannsdorf-Knautnaundorf unter Einbeziehung von Rehbach, für die der gesetzliche Bestandsschutz bereits 2004 abgelaufen ist und die den jeweiligen Stadtbezirken zugeordnet werden. Lediglich in den Ortschaften Wiederitzsch, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln und Böhlitz-Ehrenberg gilt die Ortschaftsverfassung auf der Grundlage der Eingemeindungsverträge bis 2014 weiter.
Wurden bei der Kommunalwahl 2004 noch 14 Ortschaftsräte gewählt und danach 10 Stadtbezirksbeiräte berufen, so ist es möglich, bei der Kommunalwahl 2009 allein 14 Ortschaftsräte zu wählen, auf die Berufung von 10 Stadtbezirksbeiräten zu verzichten. Das Ergebnis wird eine Senkung des Verwaltungsaufwandes und die Einsparung von Mitteln für Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld sein.
Mit der Einführung der Ortschaftsverfassung in den Stadtbezirken wird eine Reihe von Entscheidungen durch Bürger getroffen, die durch eigenes Erleben die Sachverhalte am besten kennen, von ihren Entscheidungen aber vielfach auch selbst betroffen sind. Schließlich ergeben sich wegen der besseren Verbindung zu den Einwohnern des Stadtbezirks breitere Möglichkeiten des bürgerlichen Engagements bei der Gestaltung der Kommunalpolitik.