Recht auf Wohnung ist ein Menschenrecht und gehört ins Grundgesetz sowie in die „Leipzig-Charta“

Siegfried SchlegelSprecher für Stadtumbau

Stadtrat Siegfried Schlegel von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Leipzig unterstützt Forderungen der Bundestagsfraktion der Linkspartei.PDS, dem Beispiel Frankreichs folgend, eine Ergänzung zum „Recht auf Wohnung“ und Schutz vor Obdachlosigkeit im Grundgesetz der BRD aufzunehmen.

Stadtrat Siegfried Schlegel von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Leipzig unterstützt Forderungen der Bundestagsfraktion der Linkspartei.PDS, dem Beispiel Frankreichs folgend, eine Ergänzung zum „Recht auf Wohnung“ und Schutz vor Obdachlosigkeit im Grundgesetz der BRD aufzunehmen.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich im Rahmen der EU-Präsidentschaft  für ein Recht auf Wohnen auf EU-Ebene einzusetzen. Das Recht auf Wohnen ist in die “LEIPZIG-CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt“, die auf der EU-Bauminister-Konferenz am 24. und 25. Mai in Leipzig beraten und beschlossen werden soll, aufzunehmen.
Die Initiative Frankreichs aufgreifend gehört eine solche Formulierung in die Präambel oder als gesonderte Empfehlung an die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten in die Charta. Damit muss gleichzeitig die Verpflichtung verbunden sein, die Städte finanziell dazu in die Lage zu versetzen.  Dies wäre bis zur Aufnahme sozialer Grundrechte in eine EU-Verfassung zumindest eine Willensbekundung. Im Entwurf ist bisher nur schwammig von der Stärkung und Sanierung sozial benachteiligter Stadtteile die Rede. 
Städte sind Heimat und Zuhause für die in ihr Lebenden. Wohnen gehört neben Arbeit und  Teilhabe an Demokratie, Kultur und Bildung sowie sozialer Betreuung dazu. Es sollte erinnert werden, dass bei allen Unzulänglichkeiten ein solches Recht in den Verfassungen der osteuropäischen Ländern bereits enthalten war.