Recht auf Wohnen nicht auf Kosten anderer

Siegfrid Schlegel

Wohnen ist für DIE LINKE. ein Menschenrecht. Dazu gehört die Verhinderung von Obdachlosigkeit sowie eine bezahlbare Wohnung angemessener Größe und zeitgemäßem Standard.

Zum LVZ-Artikel vom 24.08.2007: „Zwangsräumung in Lößnig“

Wohnen ist für DIE LINKE. ein Menschenrecht. Dazu gehört die Verhinderung von Obdachlosigkeit sowie eine bezahlbare Wohnung angemessener Größe und zeitgemäßem Standard. Langfristig für Mieter und Genossenschaftsmitglieder bezahlbare Wohnungen stehen aber nur dann ausreichend zur Verfügung, wenn die Vermieter, gleich ob kommunale LWB, Genossenschaften und private Eigentümer, auf wirtschaftlich stabilen Füßen stehen. Das funktioniert nur, wenn alle Mieter ihre Miet- und Betriebskosten bezahlen.

Sich gänzlich oder teilweise dieser Pflicht über längere Zeit zu  entziehen, kann ein Vermieter auch im Interesse anderer Mieter nicht hinnehmen. Ansonsten müssten diese für die Mietausfälle aufkommen. Eine Rechtsanwältin tut ihrer Mandantin keinen Gefallen, wenn sie fortwährend neue juristische Winkelzüge sucht, anstatt die gerichtlich geprüften und entschiedenen Streitigkeiten auch bezüglich in Rede stehender Mängel zu erläutern.

Trotzdem soll die Beendigung des Mietverhältnisses menschlich sein und es darf keine Räumung auf die Straße erfolgen, sondern der Mieter muss selbstbestimmt den Umzug vornehmen können.