Petitionen ernst nehmen, Glauben in demokratische Teilhabe stärken!

Beate Ehms

Jede Leipziger Bürgerin und jeder Leipziger Bürger hat das Recht, eine Petition einzureichen und auf ein Anliegen eine zeitnahe Antwort zu erhalten. In der Sächsischen Gemeindeordnung heißt es dazu: „Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach sechs Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von sechs Wochen ein begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.“

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres wurde auf 18 offenen Petitionen, die ältesten aus dem Jahre 2022, hingewiesen. Es stand die Frage im Raum, wie eine der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechende Bearbeitungszeit durch rechtzeitige Erstellung der Verwaltungsstandpunkte gewährleistet werden kann. Als Antwort wurde die monatliche Vorlage der Übersichtsliste der offenen Petitionen bei der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und Zwischenbescheide an die Petent:innen benannt.

Dazu erklärt Beate Ehms, Stadträtin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Petitionsausschusses: Ich muss im Namen aller Mitglieder des Petitionsausschusses leider konstatieren, dass die Liste der offenen Petitionen weiter wächst. Mittlerweile umfasst sie 30 noch zur Beantwortung ausstehende Gesuche. Petitionen sind ein wichtiges Mittel für die Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitgestaltung der Demokratie. Welche Zeichen sendet die Verwaltung aus, wenn diese nicht den Bestimmungen entsprechend ernstgenommen werden?

Im Namen meiner Fraktion sowie in meiner Funktion als Ausschussvorsitzende habe ich deshalb eine Anfrage
(https://gleft.de/5pM) eingereicht, die zur Lösung des Sachverhalts beitragen soll. Grundsätzlich muss sich die Verwaltung mit der Frage auseinandersetzen, an welchen Stellen die Bearbeitung der Gesuche verzögert wird und ob das bisherige Verfahren im Umgang mit Petitionen zukunftsfähig ist.

Die Antworten auf meine Anfrage erwarte ich zur Ratsversammlung am 15. November.“