PDS kritisiert eklatante Gesetzesverletzungen bei der Bearbeitung von Widersprüchen durch die ARGE Leipzig und fordert personelle Verstärkung der Widerspruchsstelle

Dr. Dietmar Pellmann Sozialpolitischer Sprecher der PDS-Stadtratsfraktion

In der Antwort auf eine PDS-Anfrage musste der zuständige Beigeordnete Schubert auf der Ratsversammlung am 15. Juni einräumen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist von Widersprüchen zu Bescheiden über Arbeitslosengeld II z. T. erheblich überschritten wird. Er kündigte an, dass zumindest die noch 2004 eingereichten Widersprüche bis Ende Juni bearbeitet sein sollen.

In der Antwort auf eine PDS-Anfrage musste der zuständige Beigeordnete Schubert auf der Ratsversammlung am 15. Juni einräumen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist von Widersprüchen zu Bescheiden über Arbeitslosengeld II z. T. erheblich überschritten wird. Er kündigte an, dass zumindest die noch 2004 eingereichten Widersprüche bis Ende Juni bearbeitet sein sollen.

Damit kann sich die PDS-Fraktion nicht zufrieden geben und kritisiert diese Praxis. Es handelt sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um eklatanten Gesetzesverstoß. Den Einreichern der Widersprüche kann nicht zugemutet werden, mehr als ein halbes Jahr auf eine Entscheidung zu warten, weil Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben und so durchaus bei den Betroffenen finanzielle Notlagen entstehen können. In Leipzig sind Widersprüche durchaus berechtigt, denn immerhin wurde die Hälfte der bisher bearbeiteten ganz oder teilweise zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden.

Für diesen Bearbeitungsstau mag es viele Gründe geben, die in erster Linie im Hartz IV-Gesetz, das mit heißer Nadel gestrickt wurde, selbst liegen dürften. Diese Misere darf aber nicht auf dem Rücken der Betroffenen, die ohnehin mit wesentlich geringeren Einkünften zu rechnen haben, ausgetragen werden. Daher wird die PDS-Fraktion einen Antrag in den Stadtrat einreichen, in dem der Oberbürgermeister aufgefordert wird, auf eine personelle Verstärkung der Widerspruchsstelle der ARGE Leipzig einzuwirken, da offensichtlich der gegenwärtige Personalbestand die Einhaltung der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von Widersprüchen nicht gewährleisten kann.