PDS-Fraktion bleibt bei Einführung der Ortschaftsverfassung für die Stadt Leipzig

Dr. Tippach

Die PDS-Fraktion wird einen Änderungsantrag zur Einführung der Ortschaftsverfassung für die Stadt Leipzig einbringen.

Durch den Oberbürgermeister wurde das "Konzept über die zukünftige Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte" (DS III/1591) dem Stadtrat zur Beschlussfassung am 17. September 2003 vorgelegt.

Dazu erklärt die PDS-Fraktion:

Im Vergleich mit dem vom Oberbürgermeister 2001 vorgelegten 1. Konzept zur Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte enthält das nunmehr zur Beschlussfassung für den 17. September 2003 vorgelegte überarbeitete Konzept Verbesserungen.
Das betrifft vor allem die Aufnahme einer Forderung der PDS-Fraktion, dass die Ortschaftsverfassung auch für die per Gesetz eingemeindeten Ortschaften bis zum Jahre 2009 weiter gelten soll. Damit wird den Regelungen des Stadt-Umland-Gesetzes Rechnung getragen, nach dem eingemeindeten Ortschaften eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt wurde.

Die PDS-Fraktion bleibt bei ihrem Standpunkt, dass beginnend mit der Wahlperiode 2004 die Ortschaftsverfassung gemäß §§ 65 – 69 der Sächsischen Gemeindeordnung in den bisherigen 10 Stadtbezirken eingeführt werden soll. Die 2001 noch vorhandenen rechtlichen Bedenken wurden unterdessen ausgeräumt. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag antwortete der Innenminister am 15. Mai 2002, dass "die Einführung der Ortschaftsverfassung auch für das gesamte Gebiet einer kreisfreien Stadt möglich ist."
Die Einführung der Ortschaftsverfassung und die Wahl von Ortschaftsräten würde Bürgerdemokratie entscheidend stärken. Es würde zudem dem Gleichheitsgrundsatz entsprochen, da die Stadtbezirksbeiräte sehr viel weniger Rechte haben als die Ortschaftsräte. Das betrifft vor allem die Antrags-, Entscheidungs- und Vorschlagsrechte. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Erweiterung von Aufgaben für die Stadtbezirksbeiräte kann in keiner Weise ein Ausgleich dafür sein. Nicht unerheblich ist, dass Ortschaftsräte direkt gewählt werden. Damit hätten auch Mitglieder von Wählervereinigungen, die nicht im Stadtrat aufgrund ihres räumlich eingegrenzten Wirkungskreises vertreten sind, die Möglichkeit für einen Ortschaftsrat zu kandidieren.
Das Argument, dass Ortschaftsräte mehr Ausgaben verursachen als Stadtbezirksbeiräte kann nicht gelten, weil die Stärkung demokratischer Mitwirkungsrechte nicht gegen Hauhaltspositionen aufgerechnet werden darf.

Die PDS-Fraktion wird einen Änderungsantrag zur Einführung der Ortschaftsverfassung für die Stadt Leipzig einbringen.

Für Rückfragen steht Stadtrat Horst Pawlitzky, Telefon: 0341/4 61 55 83 zur Verfügung.