Oberbürgermeister muss der Entwicklung der Wohnnebenkosten für Hartz-IV-Empfänger jährlich analysieren und Pauschalen anpassen

Dr. Dietmar PellmannSozialpolitischer Sprecher

Sowohl 2005 als auch 2006 ist es zu erheblichen Preissteigerungen für Heizung, Wasser, Müllentsorgung und anderen die Nebenkosten für Mieter beeinflussenden Kosten gekommen. Dies werden die ausstehenden Betriebskostenabrechnungen mit einjähriger Verzögerung ausweisen. Es ist daher zu erwarten, dass die Höhe der in Leipzig geltenden Pauschalen für Heizung und andere Nebenkosten nicht mehr den Realitäten entspricht.

Sowohl 2005 als auch 2006 ist es zu erheblichen Preissteigerungen für Heizung, Wasser, Müllentsorgung und anderen die Nebenkosten für Mieter beeinflussenden Kosten gekommen. Dies werden die ausstehenden Betriebskostenabrechnungen mit einjähriger Verzögerung ausweisen. Es ist daher zu erwarten, dass die Höhe der in Leipzig geltenden Pauschalen für Heizung und andere Nebenkosten nicht mehr den Realitäten entspricht.
Da im Zusammenhang mit den Betriebskostenabrechnungen für die Mieter neue monatliche Abschlagszahlungen festgelegt werden, muss die Stadt darauf mit der Präzisierung der Höhe der Pauschalen für Heizung und andere Nebenkosten reagieren. Aus gegenwärtiger Sicht wird es sich dabei um eine Anhebung handeln. Die Stadt Leipzig ist auch deshalb zum Handeln aufgefordert, weil ansonsten eine weitere Verunsicherung der Betroffenen durch mögliche Zwangsumzüge droht.
Vor diesem Hintergrund hat die Linksfraktion einen Antrag „Jährliche Überprüfung der Höhe der Pauschalen für Kosten der Unterkunft und Heizung“ ins parlamentarische Verfahren gebracht. Mit ihm soll der Oberbürgermeister verpflichtet werden, jährlich zum 30. September eine Analyse über die Entwicklung der Preise vorzulegen, die für die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung der von Hartz IV Betroffenen relevant sind. Gleichzeitig soll jeweils bis zum 30. November eines Jahres dem Stadtrat eine Vorlage über die Höhe der in Leipzig für das Folgejahr geltenden Pauschalen der Kosten der Unterkunft und Heizung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.