Markenausgabe für Grünabfall hat ihren Sinn verloren und muss wegfallen – Politischen Unsinn tragen wir nicht mit!

Reiner Engelmannstellvertrender Fraktionsvorsitzender

Bürgermeister Holger Tschense brachte vor wenigen Tagen die Abfallwirtschaftssatzung in die Öffentlichkeit. Er verstieß damit gegen die getroffene Vereinbarung, solche Satzungen über den Fachausschuss mit den Betroffenen zu diskutieren. Durch den abzusehenden Widerstand von Bürgern getrieben, manövrierte sich Tschense in die Beliebigkeit.

Bürgermeister Holger Tschense brachte vor wenigen Tagen die Abfallwirtschaftssatzung in die Öffentlichkeit. Er verstieß damit gegen die getroffene Vereinbarung, solche Satzungen über den Fachausschuss mit den Betroffenen zu diskutieren. Durch den abzusehenden Widerstand von Bürgern getrieben, manövrierte sich Tschense in die Beliebigkeit.
Das Ergebnis ist bekannt. Tschense lässt nun beliebig viele Marken für den "kostenfreien" Grünabfall zu.
Was diese Clownerie bewirkt, kann sich jeder ausrechnen. Geschäftstüchtige Leipziger werden sich vor den Wertstoffhöfen im Landkreis postieren und die Marken dort verkaufen. Der Landkreis nimmt für den Sack 2,05 €. Gibt man die Marke für 1,50 € ab, ist das Geschäft ein einträgliches.

Die PDS-Fraktion tritt für Gebührengerechtigkeit ein. Politischen Unsinn tragen wir nicht mit.Deshalb unsere Forderungen:

1. Für Grünabfall werden keine Marken ausgereicht.

2. Die Verwaltung lässt mit Hilfe des Hausrechtes nur noch Leipziger Bürger auf den Wertstoffhöfen andienen. Die Bürger zeigen dies durch Vorlage eines gültigen Personaldokumentes an (u.a. Fahrerlaubnis, Personalausweis).

3. Die Angestellten auf den Wertstoffhöfen werden zur Kontrolle und Durchsetzung der Abfallwirtschaftsatzung befähigt. Unter anderem müssen einige Angestellte lernen, gewerbliche kostenfreie Entsorgung auf den Wertstoffhöfen zu unterbinden.

4. Es muss mit den Vermietern, den Mietern, den Kleingärtnern und den Siedlern ein Gespräch gesucht werden, mit dem Ziel die Fragen aus der Abfallwirtschaftsatzung abzuklären. Vor allem müssen Verpflichtungen aus den Selbsterklärungen zur Biotonne erläutert werden. Die Konsequenzen aus der geplanten Sperrmüllregelung sind gemeinsam zu bedenken.