LWB-„Altlasten“ nicht nur durch Managementfehler, sondern auch im Einigungsprozess entstanden

Siegfried SchlegelSprecher für Stadtentwicklung

Die Altschulden aus dem Bau von kommunalen und Genossenschaftswohnungen aus DDR-Zeiten waren zwar seit 1971 direkt den Wohnungsbeständen zugeordnet aber gleichzeitig auch gesetzlich an die jährliche 5 %ige Tilgung durch den Staatshaushalt gekoppelt, die in den Haushalten der Bezirke eingestellt waren. Lediglich die Wohnungsgenossenschaften mussten ein Fünftel selbst aufbringen.

Die Altschulden aus dem Bau von kommunalen und Genossenschaftswohnungen aus DDR-Zeiten waren zwar seit 1971 direkt den Wohnungsbeständen zugeordnet aber gleichzeitig auch gesetzlich an die jährliche 5 %ige Tilgung durch den Staatshaushalt gekoppelt, die in den Haushalten der Bezirke eingestellt waren. Lediglich die Wohnungsgenossenschaften mussten ein Fünftel selbst aufbringen.
Mit dem Einigungsvertrag wurde die Tilgungsverpflichtung durch den Staat weggelassen. Vorschläge der PDS, diesen Wohnungsbeständen von Kommunen und Genossenschaften stattdessen den rechtlichen Status von Sozialwohnungen zu geben, wurden abgelehnt. Dass sich die BRD damit schwer tat, zeigte die Verabschiedung des „Altschuldenhilfegesetzes“  erst 1993. Zwar wurden die Altschulden bei 150,- DM je Quadratmeter gekappt, gleichzeitig aber marktüblich Anfang der 90er Jahre  mit ca. 10 % verzinst. Beharrlicher Kämpfe bedurfte es, dass diese wenigstens bei Wohnungsabrissen reduziert wurden. Im Gegensatz dazu haben die Kommunen durch günstige Bodenpreise - in Leipzig von 5 DM/m² innerstädtisch und 3 DM/m²  randstädtisch - zahlreiche Wohnungsunternehmen vor dem sicheren Ruin bewahrt, da diese nur bei Eigentum an Grund und Boden Bankkredite erhielten. Dies hatte jedoch zur Konsequenz, dass den Kommunen kontinuierliche Einnahmen durch Erbpachtzinsen verlustig gingen. In der Ära des Geschäftsführers  Karl Trabalski wurde ohne Rücksicht auf Eigentumsansprüche ein dreistelliger Millionenbetrag, vornehmlich in Wohnungen von vor 1949, investiert. Verhängnisvoll für die LWB wirkte sich die gesetzliche Regelung „Rückgabe ohne Entschädigung“ aus, weil die Alteigentümer selbst mit Westgeld getätigte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei Rückgabe nicht abzugelten brauchten, jedoch die Kreditbelastungen bei der LWB als Schulden verblieben.  Ebenso bewirkte der unvermeidbare Abriss von tausenden, insbesondere intakter, Wohnungen trotz Fördermittel und Altschuldenentlastung eine Vermögensvernichtung. Unter den Bedingungen einer moderaten Mietpreisentwicklung haben es die Geschäftsführung, die Mitarbeiter und der Aufsichtsrat der LWB ab 1994 trotzdem  vermocht, das Unternehmen mittel- und langfristig wirtschaftlich zu  stabilisieren.  Auch die mit der Wohnungsbestandsreduzierung notwendige Stellenplatzanpassung wurde schon vor einigen Jahren eingeleitet und muss nunmehr zu finanziellen Ergebnissen führen.