Leipzig bei Aufnahme unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher am Limit

Juliane Nagel

Landesjugendamt muss seiner Verantwortung nachkommen!

Die Zahl der in Sachsen ankommenden unbegleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen wächst. Im Januar 2022 wurden 29 junge Menschen vorläufig in Obhut genommen, im August waren es 258 und bis Mitte September 160. Der Großteil von ihnen kommt aus Syrien und Afghanistan. Die Stadt Leipzig hat neben Dresden und Chemnitz sowie dem Landkreis Görlitz weit mehr Kinder und Jugendliche in Obhut genommen als sie muss. Hier sind die Aufnahmekapazitäten inzwischen überschritten, sodass die kindeswohlgerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung gefährdet ist.

Die Linksfraktion appelliert an das Landesjugendamt, mit aller Kraft eine kindeswohlwahrende Verteilung zu organisieren und die Stadt Leipzig sowie die anderen Kommunen, deren Kapazitäten massiv ausgelastet sind, zu unterstützen. 

Juliane Nagel, jugend- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Im Leipziger Stadtrat, erklärt: „Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen sind besonders schutzbedürftig und brauchen nach ihrer beschwerlichen Flucht eine gute Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Die Stadt Leipzig setzt alles daran, dies zu gewährleisten, stößt aber längst an ihre Grenzen. Es fehlen sowohl Plätze für die vorübergehende Inobhutnahme und Anschlusshilfen in Wohngruppen als auch Fachkräfte für die adäquate Betreuung. Die Leipziger Inobhutnahme- und Clearing-Einrichtung ,Am Mühlholz‘ mit einer Kapazität von 48 Plätzen musste in den letzten Wochen temporär zwischen 60 und 80 unbegleitete junge Menschen aufnehmen.

Diese Situation muss das Sozialministerium sowie das Landesjugendamt alarmieren! Kinder und Jugendliche, die auch aus Leipzig nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Erstscreening zur Verteilung gemeldet werden, müssen in den Landkreisen, welche ihrer Aufnahmeverpflichtung noch nicht nachgekommen sind, untergebracht werden. Die Entwicklung war über das laufende Jahr absehbar. Das Landesjugendamt hätte längst stärker für ein funktionierendes Verteilverfahren sorgen und die Kommunen unterstützen müssen. Nun ist es höchste Zeit zu handeln. Schlussendlich geht es um das gesetzlich verbriefte Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen.“

 

Hintergrund:

Ohne Betreuungspersonen einreisende minderjährige Ausländer*innen (umA) sind ihren hier geborenen Gleichaltrigen gleichgestellt. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Sie werden zunächst nach § 42a SGB 8 vorläufig in Obhut genommen. Es folgt ein Clearingverfahren, das die Suche nach Familienangehörigen in Deutschland, die Klärung des gesundheitlichen Zustandes und des Hilfebedarfs umfasst. Danach kann das zuständige Jugendamt über die Verteilung entscheiden, für die nach § 32a Landesjugendhilfegesetz ein landesinterner Schlüssel festgelegt ist. Verantwortlich für das Verteilverfahren ist das Landesjugendamt. Der Schlüssel wird landesweit nicht annähernd eingehalten (siehe Antwort auf Kleine Anfrage von MdL Juliane Nagel (https://gleft.de/4Wh).