Keine unbefristete Anhebung der Steuerhebesätze

Dr. Lothar Tippach

Falls eine Anhebung der Steuerhebesätze im Stadtrat eine Mehrheit findet, muss die Anhebung befristet werden.

Im Ergebnis der Fraktionssitzung am 19. Juni 2003 hat die PDS-Fraktion u. a. folgendes Vorgehen vereinbart:

Die Fraktion wird ihr Abstimmungsverhalten zum Nachtragshaushalt auch in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sondersitzung des Finanzausschusses am Montag, d. 23. Juni vor der Stadtratssitzung am 25. Juni 2003 festlegen. Das betrifft vor allem die Entscheidung zur Anhebung der Hebesätze für die Gewerbeertragssteuer und die Grundsteuer B sowie die Streichung von 111 Stellen.

Der Oberbürgermeister lehnt im Verwaltungsstandpunkt zu einem PDS-Antrag eine konkrete Befristung ab und schlägt als eine allgemeine Willensbekundung ohne Fristsetzung vor, die Hebesätze bei "einer adäquaten Verbesserung der Finanzsituation schrittweise zurückzuführen". Dieser sehr unverbindlichen Aussage stimmen wir nicht zu.

Falls eine Anhebung der Hebesätze eine Stadtratsmehrheit findet, muss die Anhebung befristet werden. Wir haben beantragt, die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B auf maximal drei Haushaltsjahre (2003, 2004 und 2005) zu befristen. Spätestens ab 2006 sind die Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B mindestens auf das Niveau von 2002 abzusenken. Mit den Haushaltsplanentwürfen für die Jahre 2004 und 2005 ist nachzuweisen, warum eine teilweise bzw. vollständige Rückführung der Hebesätze nicht möglich ist.

Die Rückführung der Hebesätze ist in das mittelfristige Konzept zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit, das bis zum 17. 09. 2003 dem Stadtrat vorgelegt werden soll, aufzunehmen.