Investorenentscheidung zum Brühl ist Voraussetzung für Bürgerbeteiligung

Siegfried SchlegelSprecher für Stadtumbau

Eine Entscheidung darüber, welcher Investor die Brühlbebauung vornehmen soll, ist Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung, an der die Bürger gemäß Baugesetzbuch zu beteiligen sind.

Zur Debatte über die Investorenentscheidung zum Brühl in der LVZ vom 30.11.2006 erklärt Stadtrat Schlegel:
Eine Entscheidung darüber, welcher Investor die Brühlbebauung vornehmen soll, ist Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung, an der die Bürger gemäß Baugesetzbuch zu beteiligen sind.
Der Aufsichtsrat  der LWB hat die Planungen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe zu prüfen, ob die von der Stadt bereits im verfahrensleitenden Beschluss detailliert beschriebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Neben der Begrenzung der Einzelhandelsfläche auf max. 25.000 m² sind die Gebäudetraufhöhen und Baugrenzen festgelegt. Da neben Einkaufen auch andere Funktionen wie Wohnen und Büros vorgesehen sind, ist es unproblematisch, die tatsächliche Einzelhandelsfläche nach Vorlage des Einzelhandelgutachtens im weiteren Planungsverfahren zu beachten. Da das Stadtzentrum im Stadtteilzentrenkonzept als „A-Zentrum“ ausgewiesen ist, ist auch der Einzelhandel von regionaler Bedeutung.
Auf eine nicht notwendige Verzögerung, die zu einer Torpedierung des Vorhabens führen könnte, sollte deshalb verzichtet werden, zumal die entsprechenden Fachausschüsse des Stadtrates  noch vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung der LWB  stattfinden.