Interessen der betroffenen Mieter mit Stadterneuerung in Übereinstimmung bringen

Siegfried SchlegelSprecher für Stadtentwicklung

Auch beim beabsichtigten Abriss von Wohnzeilen innerhalb weiter bestehender Wohnanlagen der 20-er bzw. 30-er Jahre muss eine Übereinstimmung der Interessen der betroffenen Mieter mit den Zielen der Stadterneuerung hergestellt werden.

(Zum LVZ-Artikel „LWB will ganze Wohnanlagen beseitigen“ vom 17. März 2006)
Auch beim beabsichtigten Abriss von Wohnzeilen innerhalb weiter bestehender Wohnanlagen der 20-er bzw. 30-er Jahre muss eine Übereinstimmung der Interessen der betroffenen Mieter mit den Zielen der Stadterneuerung hergestellt werden, wie dies die LWB beispielhaft derzeit im Stadtteil Alt-Lindenau praktiziert. Bei der Sanierung der Gebäude im Dunker-Viertel werden nicht nur Wohnungen für älter werdende Bewohner sondern durch Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnungsangeboten für spezifische Behindertengruppen entstehen. Diese Mieter wohnen nicht nur im Viertel, sondern in gleichen Gebäuden wie die übrige Mieterschaft. Im Rahmen der attraktiven Freiraumgestaltung entstehen nicht nur attraktive Grünflächen, sondern es werden auch neue Parkplatzangebote geschaffen.

In welchen Stadtteilen und Wohnungsarten die Bürgerinnen und Bürger leben möchten, können und sollen sie selbstbestimmt auf Grund der Vielfalt in allen Stadtteilen wählen. Die Forderung, alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt in bestimmte Stadtteile und Wohnungsarten pressen zu wollen, ist lebensfremd. Kein Engelsdorfer oder Grünauer, der gern in seinem bisherigen Orts- oder Stadtteil lebt, kann und soll gezwungen werden wegzuziehen. Die Stadt hat darauf reagiert, indem die Strategie beim Stadtumbau von der platten und unsinnigen Forderung der „Schrumpfung der Stadt vom Rande“ durch eine „Schrumpfung zu den urbanen Kernen“ ersetzt wurde. Dies hat den Vorzug, dass die das Stadtgebiet durchziehenden Grünzüge vergrößert werden können und Grünflächen innerhalb der engen Stadtstrukturen entstehen. Auf Grund des chronischen Leerstandes auch in Beständen der 20-er und 30-er Jahre kann nicht jedes Gebäudes dieser Zeit erhalten werden. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass gezielt Objekte aller Zeiträume und Stile erhalten werden. Wegen ihrer bundesweiten Bedeutsamkeit sollten unbedingt die als Bau- und technischen Einzeldenkmale einzigartigen Gebäude in der Baumessesiedlung an der Tabaksmühle, wie das sogenannte „Stahlhaus“ von Hubert Ritte endlich saniert werden, das in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts als „Messemuster“ errichtet worden war. Gebäudedenkmale haben nur dann einen Sinn, wenn sie auch bei Funktionsänderung genutzt werden. Ansonsten werden sie verfallen wie die alten Ritterburgen – zurückbleiben wird eine Wüstung, wie es zahlreiche Beispiele aus der Geschichte gibt.