Initiative Leipzigs beim Deutschen Städtetag für eine generelle Altschuldenentlastung auf dauerhaft leerstehende Wohnungen

Siegfried SchlegelSprecher für Stadtentwicklung

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat beantragt, dass sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um alle Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern schnellstmöglich von den Altschulden auf ihrem derzeit dauerhaft leerstehenden Wohnungsbestand zu entlasten.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat einen Antrag an den Stadtrat gestellt, wonach sich der Ober­bürgermeister im Deutschen Städtetag und mit Schreiben an den Bundestag dafür einsetzen soll, dass die gesetzlichen  Voraussetzungen geschaffen werden, um alle Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern schnellstmöglich von den Altschulden  auf ihrem derzeit dauerhaft leerstehenden Wohnungsbestand zu entlasten. Eine solche Altschuldenentlastung soll unabhängig von der Leerstandsquote der Wohnungsunternehmen gelten. Über die  Aktivitäten soll der Ober­bürgermeister den Stadtrat im IV. Quartal 2006 informieren.

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Die derzeitige Altschuldenregelung hat sich auch in Leipzig zum Haupthindernis beim Stadtumbau entwickelt. Durch die bestehende Härtefallregelung können Wohnungsunternehmen Möglichkeiten zur Altschuldenentlastung nur in dann Anspruch nehmen, wenn der Leerstand der Unternehmen mehr als 15 % beträgt. Es ist aber wohnungspolitisch und wohnungswirtschaftlich unsinnig, dass Wohnungsunternehmen erst in eine existenzbedrohende Lage geraten müssen, um von den Altschulden entlastet werden zu können.

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Die sogenannten Altschulden sind ab den 70er Jahren in der DDR entstanden, sind aber auf Grund der damaligen gesetzlichen Regelungen zu 100 % bei kommunalen Wohnungsunter­neh­men und 80 % bei Wohnungsgenossenschaften Verbindlichkeiten des Bundes, weil diese durch jährliche Zuführungen aus dem Staatshaushalt getilgt wurden.  Auch einige Leipziger Wohnungs­unternehmen, die dauerhaft leerstehende Wohnungen besitzen, sind von der Altschulden­entlastung bisher ausgenommen. Für sie besteht bisher kein finanzielles Motiv, sich engagiert am Stadtumbauprozess zu beteiligen.

 

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Die Umsetzung des Antrages wäre auch ein Beitrag zur Sanierung des städtischen Haushaltes durch zeitnahe Rücknahme der städtischen Bürgschaften der LWB. Ein solcher Altschuldenerlass würde kurz- und langfristig neben der LWB auch betroffene Wohnungsgenossenschaften öko­nomisch stabilisieren und in die Lage versetzen, sozial schwache Haushalte mit preiswerten Wohnungen zu versorgen. Bei Rücknahme der Bürgschaften der Stadt,  würde die langfristig existenzbedrohende Lage der LWB stabilisiert und könnten Zahlungsmoratorien für Kreditrück­zahlungsstundungen durch Banken aufgehoben werden.<o:p></o:p>

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