Handwerkliche Fehler der Gemeindegebietsreform führen zu Ungleichheiten bei Abwassergebühren

Wolfgang DeneckeStadtrat und Verbandsrat AZV Parthe

In der LVZ vom 4. 10. 2007 wird auf die unterschiedlichen Abwassergebühren in der Stadt Leipzig hingewiesen. Diese resultieren aus Festlegungen der Stadt-Umland-Gesetze vom 23. Juli 1998, die von der damaligen CDU-Mehrheit im Sächsischen Landtag gegen die beiden Oppositionsparteien SPD und PDS durchgesetzt wurden.

In der LVZ vom 4. 10. 2007 wird auf die unterschiedlichen Abwassergebühren in der Stadt Leipzig hingewiesen. Diese resultieren aus Festlegungen der Stadt-Umland-Gesetze vom 23. Juli 1998, die von der damaligen CDU-Mehrheit im Sächsischen Landtag gegen die beiden Oppositionsparteien SPD und PDS durchgesetzt wurden. Darin wurde u. a. festgelegt, dass die kreisfreien Städte den Zweckverbänden beitreten, in denen die eingemeindeten Orte bisher Mitglied waren. Zugestanden  wurde lediglich ein besonderes Austrittsrecht.
Auf eine Anfrage der PDS–Landtagsfraktion vom Jahre 2004 zu dieser Problematik antwortete die Staatsregierung, dass durch den Vollzug der Stadt-Umland-Gesetze bei den damit verbundenen Umstrukturierungen von Zweckverbänden keine Probleme entstanden seien.
Aus der Sicht der Staatsregierung mag das richtig sein. Sie vernachlässigt jedoch die Auswirkungen auf die betroffenen Bürger. Im vorliegenden Fall des  Abwasserzweckverbandes „Für die Reinhaltung der Parthe“ prüfte die Stadt Leipzig den Austritt und kam zu der Feststellung, dass damit neben dem verwaltungstechnischem Aufwand eine finanzielle Belastung von ca. 12 Millionen Euro verbunden wäre. Daraufhin wurde auf einen Austritt verzichtet. Dies führte zu den beschriebenen Gebührenungleichheiten in den betroffenen Ortsteilen Leipzigs.
In den vergangenen Jahren haben die fünf Mitgliedsgemeinden des AZV nach intensiven Diskussionen einen Konsolidierungsprozess eingeleitet, der allerdings erst über einen längeren Zeitraum Wirkungen zeigen wird. Das ist vor allem darin begründet, dass die Kommunen bei der Lösung der angestauten Probleme – wie auch im Artikel nachzulesen – vom Freistaat Sachsen allein gelassen werden.