Frau Kudla und die große Politik!

Dr. Lothar TippachHaushaltspolitischer Sprecher

Frau Kudla plädiert für ein landesweites Verschuldungsverbot. Sie will dafür das Sozialstaatsprinzip verlassen. Ihrer Auffassung nach müsse “das Anspruchsdenken der Bevölkerung zurückgeschraubt und Soziallasten der jeweiligen Wirtschaftskraft angepasst werden.“ Sie meint:“ Der Standard der vom Bund vorgegebenen gesetzlichen Pflichtaufgaben muss gesenkt werden.“

Frau Kudla plädiert für ein landesweites Verschuldungsverbot. Sie will dafür das Sozialstaatsprinzip verlassen. Ihrer Auffassung nach müsse “das Anspruchsdenken der Bevölkerung zurückgeschraubt und Soziallasten der jeweiligen Wirtschaftskraft angepasst werden.“ Sie meint:“ Der Standard der vom Bund vorgegebenen gesetzlichen Pflichtaufgaben muss gesenkt werden.“
Neben der Forderung nach einer umfassenden Privatisierung städtischen  Eigentums soll nun auch noch bei Arbeitslosen, ALG II-Beziehern und anderen Menschen in schwierigen sozialen Situationen weiter gespart werden.
Auf diesem Wege sollen nach Meinung von Frau Kudla die Kommunalfinanzen  stabilisiert werden.

Das sind verantwortungslose Gedankenspiele zu Lasten der sozial Benachteiligten der Gesellschaft.
Kein Wort davon, dass eine Reform der Gemeindefinanzen seit Jahrzehnten durch den Bund verhindert wird und ein gerechter Soziallastenausgleich zwischen den sächsischen Kommunen zu Lasten Leipzigs nicht stattfindet. Das sind wesentliche Gründe für die Verschuldung Leipzigs.

Seit Jahren hat die Stadt Leipzig wesentlich höhere Sozialausgaben als andere sächsische  Kommunen, insbesondere Dresden. Besonders mit der Einführung von Hartz IV haben sich die sozialen Ausgaben Leipzigs weiter erhöht, zumal der Freistaat Sachsen entweder nicht alle Bundeszuschüsse und eigenen Einsparungen bei Wohngeld an die Kommunen weiterreicht oder aber einen Verteilerschlüssel in Anwendung bringt, durch den Leipzig zusätzlich benachteiligt wird.
Zur Senkung der Sozialausgaben ist vor allem Arbeit notwendig, von welcher der Lebensunterhalt bestritten werden kann und nicht eine Verminderung der Sozialstandards und -leistungen.