Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung

Dr. Lothar TippachHaushaltspolitischer Sprecher

Die einzige positive Nachricht: Die Haushaltsgenehmigung liegt nicht erst im Dezember für das laufende Jahr vor.Ansonsten wird durch das Regierungspräsidium zum wiederholten Male in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen und der Stadtrat an der Nase herumgeführt. Von Kredit- und Ausgabensperren ist die Rede.

Die einzige positive Nachricht: Die Haushaltsgenehmigung liegt nicht erst im Dezember für das laufende Jahr vor.

Ansonsten wird durch das Regierungspräsidium zum wiederholten Male in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen und der Stadtrat an der Nase herumgeführt. Von Kredit- und Ausgabensperren ist die Rede.
Das muss umso mehr verwundern, als es im Vorfeld der Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts Gespräche mit dem Regierungspräsidium gegeben hatte, um die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzepts zu erreichen. Es heißt im Haushaltssicherungskonzept: “Nunmehr hat die Stadt Leipzig in weiteren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium, zuletzt am 21.04.2008, erneut die Standpunkte ausgetauscht und schließlich eine Einigung darüber erzielt, wie die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts unter Berücksichtigung der Argumente der Stadt und der Genehmigungsnotwendigkeiten des Regierungspräsidiums angemessen anzupassen ist. Im Ergebnis dieser Gespräche können beide Seiten davon ausgehen, dass die Stadt Leipzig alle Voraussetzungen erfüllt – entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt-, um die Genehmigung bzw. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit sowohl des Haushaltssicherungskonzepts als auch der Haushaltssatzung 2008 unter Auflagen erlangen  zu können.“ Der Stadtrat hat sich in seiner Beschlussfassung daran gehalten. Das Regierungspräsidium hinsichtlich des Haushaltssicherungskonzepts offenbar nicht.

Seit vielen Jahren betreibt die Stadt einen starken Konsolidierungskurs.
So liegt der Peronalkostenanteil am Verwaltungshaushalt bei unter 25 %. 1992 lag er noch über 40 %. Und das bei steigenden Aufgaben und Tarifsteigerungen. Bereits jetzt sind in vielen Verwaltungsbereichen Personalengpässe vorhanden, die zur Überlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen und das Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger und die regionale Wirtschaft einschränken.
Das Regierungspräsidium sollte wissen, dass man sich auch kaputt sparen kann.

Der Regierungspräsident meint mit dem Hinweis auf Dresden, dass bei den Sozialausgaben gespart werden solle. Es handelt sich bekanntlich um Pflichtaufgaben der Stadt. Es wäre besser gewesen, wenn er darauf gedrängt hätte, dass im Freistaat Sachsen ein gerechterer Soziallastenausgleich  durchgesetzt wird. Leipzig wird nach wie vor gegenüber den anderen Großstädten benachteiligt. 

Nicht verwunden hat das Regierungspräsidium das Ergebnis des Bürgerentscheids. Seiner Strategie einer kurzeitigen Haushaltsentlastung durch den Verkauf städtischen Eigentums wurde durch die Bürger ein Dämpfer verpasst. Nehmen Sie, Herr Regierungspräsident, das endlich zur Kenntnis. Nicht der Verkauf städtischen Eigentums  lässt den Haushalt nachhaltig gesunden, sondern Grundvoraussetzung dafür ist eine  Gemeindefinanzreform, die diesen Namen verdient. Das Gegenteil findet statt. Richtig ist, dass auch eine gute Wirtschaftsentwicklung und städtische Beschäftigungspolitik positive Haushaltswirkungen hat.  Die Anstrengungen müssen vor allem auch auf Stadtseite verstärkt werden. Das bleibt unstrittig. Dazu gehört auch eine angemessene kommunale Investitionspolitik. Die angeordnete Teilkreditsperre steht dem in mehrfacher Hinsicht entgegen.