Dringliche Anfrage zu den Konsequenzen aus der geplanten Streichung des Bundeszuschusses zu den Wohnkosten

Dr. Lothar TippachFraktionsvorsitzender

Die Bundesregierung hat am 5.10.2005 mit einem Kabinettsbeschluss eine Gesetzesänderung zum § 46 SGB II auf den Weg gebracht. Danach soll rückwirkend zum 1. Januar 2005 der Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld-II-Empfänger vollständig entfallen.

Die Bundesregierung hat am 5.10.2005 mit einem Kabinettsbeschluss eine Gesetzesänderung zum § 46 SGB II auf den Weg gebracht. Danach soll rückwirkend zum 1. Januar 2005 der Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld-II-Empfänger vollständig entfallen. Sowohl für die Haushaltsdurchführung 2005 als auch für den Haushaltsplanentwurf 2006 ergeben sich daraus gravierende Probleme.

Vor diesem Hintergrund stellt die Linksfraktion.PDS in der Ratsversammlung am 12. Oktober 2005 eine Dringliche Anfrage an Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee.

Wir erwarten Antwort auf folgende Fragen:

1. Welche Auswirkungen hätte eine entsprechende Gesetzesänderung auf den laufenden Haushalt sowie den Haushaltsplanentwurf 2006 der Stadt Leipzig?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, den zusätzlich zu erwartenden Fehlbetrag auszugleichen?

3. Wie gedenkt der Oberbürgermeister, auf den Kabinettsbeschluss zu reagieren?