Der Austritt der St. Georg Unternehmensgruppe aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) ist unverständlich

Margitta HollickStadträtinund Mitglied im Aufsichtsrat der St. Georg gGmbH

Mit dieser Entscheidung sind das St. Georg Klinikum gGmbH und das Fachkrankenhaus Wermsdorf gGmbH aus dem KAV ausgetreten.
Der Aufsichtsrat der St. Georg gGmbH stimmte hingegen mit guten Gründen und klarer Mehrheit gegen einen Austritt aus dem KAV.

Mit dieser Entscheidung sind das St. Georg Klinikum gGmbH und das Fachkrankenhaus Wermsdorf gGmbH aus dem KAV ausgetreten. 

Der Aufsichtsrat der St. Georg gGmbH stimmte hingegen mit klarer Mehrheit gegen einen Austritt aus dem KAV. Gründe dafür waren, dass noch nicht alle beschäftigungssichernde Maßnahmen im St. Georg ausgeschöpft sind. Der Personalrat hat entsprechende Vorschläge gemacht, die glaubhaft und nachvollziehbar sind. Wenn Frau Kudla als Finanzbeigeordnete und Gesellschafterin diesen Beschluss aufhebt, ohne vorher mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates (Stadträte und Arbeitnehmervertreter) zu sprechen, zeugt das von Ignoranz und einem geringen demokratischen Verständnis.

Auch DIE LINKE ist für den Erhalt und die Stabilität eines kommunalen Krankenhauses.
6,5 Mio. Euro hat das Krankenhaus in den letzten 6 Jahren an des städtischen Haushalt zurückgeführt. Durch einen Anwendungstarifvertrag verzichten seit 10 Jahren die Mitarbeiter monatlich auf 2,5% ihres Gehaltes. Damit haben sie durch ihre Leistungen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Klinikums beigetragen. Um so unverständlicher ist die Entscheidung des Gesellschafters.

Als Bundestagskandidatin im Wahlkreis Nord sollte sich Frau Kudla statt dessen für eine Veränderung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes stark machen!