Das Regierungspräsidium kann es nicht lassen!

Dr. Lothar TippachHaushaltspolitischer Sprecher

Auch die aktuellen öffentlichen Äußerungen aus dem Regierungspräsidium missachten die eigene Verantwortung und die Kommunale Selbstverwaltung. Trotz jahrelanger Haushaltskonsolidierung, verbunden mit einem erheblichen Personalabbau haben sich die kommunalen Handlungsspielräume in Leipzig immer weiter eingeengt. Sie sind kaum noch vorhanden. Es ist arrogant, wenn behauptet wird, dass der Stadtrat bisher nicht ernsthaft darüber diskutiert hat, welche Aufgaben künftig zu erledigen sind und wie das geschieht.

Auch die aktuellen öffentlichen Äußerungen aus dem Regierungspräsidium missachten die eigene Verantwortung und die Kommunale Selbstverwaltung.
Trotz jahrelanger Haushaltskonsolidierung, verbunden mit einem erheblichen Personalabbau haben sich die kommunalen Handlungsspielräume in Leipzig immer weiter eingeengt. Sie sind kaum noch vorhanden. Es ist arrogant, wenn behauptet wird, dass der Stadtrat bisher nicht ernsthaft darüber diskutiert hat, welche Aufgaben künftig zu erledigen sind und wie das geschieht. Es wird kein Wort darüber verloren, dass die Kommunen aufgrund von Entscheidungen des Bundes und des Freistaats zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen ohne adäquate finanzielle Ausstattung. Der Wettlauf zwischen steigenden Ausgaben, vor allem im Sozialbereich, und der Einnahmeentwicklung kann nicht gewonnen werden. Daran ändern auch die derzeit besser sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen nichts. Es bleibt dabei: Ohne eine Gemeindefinanzreform können die kommunalen Finanzen nicht gesunden!

Richtig ist, dass Leipzig in den Jahren seit 1990 Investitionskredite, übrigens immer mit der Genehmigung des Regierungspräsidiums versehen, aufgenommen hat. Diese haben eine Höhe von ca. 940 Mio. Euro Ende 2006 erreicht. Damit hat Leipzig erhebliche Investitionen in die Infrastruktur (Neubau und Sanierung von Straßen, Schulen, Kindertageseinrichtungen usw.)  geleistet. Diese geben wir an die künftigen Generationen weiter. Das ist unsere Verantwortung! Keine wirkliche Alternative wären unsanierte Straßen, Schulen und Kindertagesstätten. Entscheidend ist, dass die aufgenommenen Kredite wieder zurückgezahlt werden können. Und da muss in der Tat Vorsorge getroffen werden. Da liegt aufgrund der permanenten Einnahmeschwäche das Problem. Diese lässt sich auch nicht langfristig durch den Verkauf ertragreicher städtischer Unternehmen ausgleichen. Im Gegenteil. Es gehen dann jährliche Erträge verloren, die den privaten Anteilseignern zufallen. Die Äußerungen des Regierungspräsidiums nehmen Züge der Erpressung an, wenn immer wieder auf den Verkauf der LWB gedrängt wird. Ein Verkauf der LWB würde sich langfristig gegen die Interessen der Stadt richten.

Schlichtweg bar jeder betriebswirtschaftlichen Kenntnis ist die Darstellung des Regierungspräsidiums zu den Verbindlichkeiten der Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften. 
Die „Schulden“, die tatsächlich Verbindlichkeiten sind, wurden aus den Bilanzen zum 31.12.2005 entnommen. Sie sind stichtagsbezogene Momentaufnahmen. Aussagekräftiger wären die in den Wirtschaftsplänen vorliegenden Erwartungen zum 31.12.2006 gewesen.
Verbindlichkeiten entstehen aus unterschiedlichen Ursachen. Nehmen wir das angeführte Beispiel des Eigenbetriebs St.Georg. Bei ihm wird eine „Verschuldung“ von 26 Mio. Euro am 31.12.2005 erkannt. Zunächst haben auch die städtischen Gesellschaften, u.a. der EB St.Georg, Kredite bei Kreditinstituten aufgenommen, um wichtige, aber auch dringend erforderliche  Investitionen u. a. in die Versorgungsnetze und –anlagen zu finanzieren. Das waren beim Eigenbetrieb St.Georg zum 31.12.2005 rd. 6,5 Mio. Euro.  Die restlichen Verbindlichkeiten bis zu 26 Mio. Euro entstanden im Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit aus Lieferungen und Leistungen, dem Krankenhausfinanzierungsrecht  und gegenüber dem Krankenhausträger. Letzteren Verbindlichkeiten standen in der Bilanz rd. 36 Mio. Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, an den Krankenhausträger und nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht gegenüber. Der EB St. Georg hatte beispielsweise bei seinen Lieferanten und Leistungserbringern 3,9 Mio. Euro Verbindlichkeiten und andererseits 19,2 Mio. Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Bei einer soliden Rechung hätten nur die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten aufgenommen werden dürfen.