Bürgermeister für Grünau ist unzureichend – notwendig ist die rechtliche Gleichstellung aller Leipziger Ortsteile

Horst PawlitzkyStadtrat

In der LVZ vom 19.06.2007 lässt der DSU-Stadtrat Karl-Heinz Obser die Leser wissen, dass er die Berufung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters für Grünau vorschlägt. Damit würden die Einwohner des Stadtteils, der so auch besser aus der Anonymität herauskäme, einen klaren Ansprechpartner haben.

 In der LVZ vom 19.06.2007 lässt der DSU-Stadtrat Karl-Heinz Obser die Leser wissen, dass er die Berufung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters für Grünau vorschlägt. Damit würden die Einwohner des Stadtteils, der so auch besser aus der Anonymität herauskäme, einen klaren Ansprechpartner haben. Offen lässt er, warum ausgerechnet Grünau eine solche Maßnahme nötig hat und nicht auch andere Stadtteile. Unklar bleibt auch, wie sein Wunsch mit der Sächsischen Gemeindeordnung in Übereinstimmung zu bringen ist.

Herrn Obser´s Anliegen könnte weitgehend erfüllt sein, hätte nicht die CDU-Fraktion, der er sich angeschlossen hat, gemeinsam mit der Fraktion der SPD im Oktober 2003 gegen die von den Fraktionen PDS und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderungsanträge gestimmt. Diese hatten zum Ziel, im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Konzeption über die zukünftige Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte in den 10 Stadtbezirken die Ortschaftsverfassung einzuführen. Damit wäre nicht nur die rechtliche Ungleichstellung der Leipziger überwunden worden, sondern man hätte in den Stadtbezirken Ortsvorsteher gehabt, die gewählt sind, ehrenamtlich arbeiten und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Außerdem wären die Ortschaftsräte in der Lage, mit einem – wenn auch kleinem Budget – aktiv Politik zu machen, indem sie jene Vereine und Verbände fördern, die für das gesellschaftliche Leben in ihrem Stadtteil besondere Leistungen vollbringen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich Herr Obser und seine Fraktion verhalten werden, wenn das Thema Ortschaftsverfassung erneut auf die Tagesordnung der Ratsversammlung kommen sollte. Beste Gelegenheit, hier Klarheit zu schaffen, ist die Vorbereitung der Kommunalwahlen im Jahre 2009. Dann läuft nämlich für die 10 per Gesetz nach Leipzig eingemeindeten ehemaligen politisch selbständigen Gemeinden die Ortschaftsverfassung aus und man müsste sie den 10 Stadtbezirken zuordnen. Anders sieht es bei den 4 Ortschaften aus, die auf der Grundlage von Verträgen nach Leipzig eingemeindet wurden. So gesehen ist eine neue Konzeption zur Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte gewiss sinnvoll, vor allem dann, wenn sie geeignet ist, den Bürgern der Stadt gleiche Rechte einzuräumen und sie besser als bisher in die Gestaltung der Kommunalpolitik einzubeziehen.
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