Befangenheit von Stadtrat Morlok muss umfassend geprüft werden

Reiner EngelmannStellv. Fraktionsvorsitzender

Nachdem Stadtrat Sven Morlok im Vorfeld der maßgeblich durch sein Mitwirken initiierten Sondersitzung des Stadtrates zur Abberufung des Geschäftsführers der Stadtwerke Herrn Wille selbst seine Befangenheit erklärt hat, drängt sich die zwingende Vermutung auf, dass er auch bei der Beratung anderer Beschlüsse im Sinne des § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung nicht frei von eigenen Interessenlagen entscheiden und handeln konnte.

Nachdem Stadtrat Sven Morlok im Vorfeld der maßgeblich durch sein Mitwirken initiierten Sondersitzung des Stadtrates zur Abberufung des Geschäftsführers der Stadtwerke Herrn Wille selbst seine Befangenheit erklärt hat, drängt sich die zwingende Vermutung auf, dass er auch bei der Beratung anderer Beschlüsse im Sinne des § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung nicht frei von eigenen Interessenlagen entscheiden und handeln konnte. Seine heutigen Äußerungen in der Presse zeugen zudem von einem krassen Unverständnis der betreffenden gesetzlichen Regelungen.

Die Linksfraktion.PDS hat vor diesem Hintergrund einen Antrag für den Leipziger Stadtrat eingereicht, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt wird, eine umfassende Untersuchung aller Aufträge der Stadtverwaltung, städtischer Betriebe und Unternehmen, einschließlich ihrer Töchter und Enkel, vorzunehmen, die sie mit der NACAP GmbH abgeschlossen haben, und sie im Hinblick auf eine mögliche Befangenheit von Stadtrat Morlok auszuwerten. Ein möglicher Missbrauch des politischen Mandats durch Herrn Morlok soll mit dem Prüfantrag rasch aus der anrüchigen wirtschaftlichen Grauzone geholt werden. Auch er muss verstehen, dass er sein Mandat zum Wohle der Leipziger Bürgerschaft ausüben muss und nicht als Freibrief zur Auftragsakquise für die eigene Firma missbrauchen kann.