Bebauungsplan "Dorfanger Probstheida"

Siegfried SchlegelStadtrat

Bebauungsplan "Dorfanger Probstheida" als Modell für Neugestaltung verkehrsbelasteter Hauptstraßen nutzen.

Bisher gibt es keine klaren Konzepte, wie den zunehmenden Gebäudeleerständen entlang inner- und randstädtischer Hauptstraßen mit unvermeidbarer hoher Verkehrsbelastung in Leipzig begegnet werden kann und dadurch die Gebäude vor langfristigem Verfall zu retten wären. Dies ist nicht nur Herausforderung für Gebäudeeigentümer, sondern ebenso für nachhaltige Stadtentwicklung. Im B-Plan „Dorfanger Probstheida“ soll nicht nur die zukünftige Bebauung des alten weitestgehend erhaltenen und das Stadtquartier prägenden Dorfkerns von Probstheida, sondern auch der Bereich der Prager Straße zwischen  Nieritzstraße stadteinwärts bis zu den Etzoldschen Sandgruben verbindlich geregelt werden, die in diesem Abschnitt von gründerzeitlicher Randbebauung geprägt war bzw. auf der Westseite noch ist.

 
Stadtrat Siegfried Schlegel (Fraktion DIE LINKE.) schlägt in einem Änderungsantrag vor, aufgrund der fehlenden Bebauung auf der Ostseite der Prager Straße modellhaft eine oder mehrere stadtstrukturelle Lösungen entstehen zu lassen, die Beispiel für andere Hauptstraßen sein könnten.  Dabei soll im B-Plan auf der Ostseite die zwingend beim Neubau von Gebäuden einzuhaltende Baulinie in das Grundstück hinein verschoben werden. In gleicher Weise muss ebenfalls die Baugrenze, bis zu der innerhalb des Grundstücks gebaut werden soll, um die gleiche Breite verschoben werden. Dadurch könnte ein zusätzlicher Grünstreifens entstehen und nicht  die bisher vorgesehene, unmittelbar an den Fußweg angrenzende,  Blockrandbebauung als „Lärmschutzwand“ für Bewohner zweiter Klasse. Außerdem könnte auch eine bandartige Stadtvillenstruktur mit Vorgartenstruktur entstehen,  wie es sie bereits weiter stadteinwärts an der gleichen Straße gibt.

Aufgrund der Straßenraumverbreiterung könnte das Straßenlärmempfinden und damit gleichzeitig eine Stabilisierung der westlichen straßenbegleitenden Gründerzeitbebauung erreicht werden.

Die angedachte Verschiebung eines einzelnen Gründerzeithauses  ist nach Schlegels Meinung finanziell nicht gerechtfertigt, da der herausragende Wert als Einzelbau- oder im Flächendenkmal  nicht  erkennbar ist, der einen solchen Aufwand rechtfertigen würde.  Stattdessen sollte dieses Geld zur Sanierung eines wichtigen stadtbildprägenden innerstädtischen Gründerzeitgebäudes eingesetzt werden.
Eine veränderte Verkehrsführung durch andere Stadtgebiete ist noch problematischer bzw. hätte größere Eingriffe in Naturräume zur Folge.