Areal Wilhelm-Leuschner-Platz nicht in Konkurrenz zum Stadtzentrum entwickeln

Siegfried SchlegelStadtrat

Auch wenn derzeit der City-Tunnel mit seinen Haltepunktszugängen am Wilhelm-Leuschner-Platz noch im Bau ist, so wird es doch in absehbarer Zeit möglich sein, wieder vollständig über das Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes mit den angrenzenden Flächen und dem Ring zu verfügen.

Auch wenn derzeit der City-Tunnel mit seinen Haltepunktszugängen am Wilhelm-Leuschner-Platz noch im Bau ist, so wird es doch in absehbarer Zeit möglich sein, wieder vollständig über das Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes mit den angrenzenden Flächen und dem Ring zu verfügen. Voraussetzung für Gespräche mit Investoren muss aber sein, dass innerhalb der Verwaltung und des Stadtrates Klarheit über Stadtstrukturen, bauliche Dichten, Gebäudehöhen und vor allem über Nutzungsarten besteht.
Als Änderung zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Bau einer Markthalle auf dem Areal Leuschnerplatz schlägt der Wahlkreisabgeordnete der Linken, Siegfried Schlegel, vor, für den Planungsbereich Wilhelm-Leuschner-Platz bis Grünewaldstraße unter Beachtung existierender Teilplanungen ein stadtfunktionales  und –räumliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Seine Nutzungen sollten nicht in Konkurrenz zum angrenzenden Stadtzentrum stehen sowie Anforderungen verschiedener Verkehrsarten und Ansprüche an die Freiraumgestaltung berücksichtigen.
Seit mehreren Jahren wird wiederholt über Nutzungen in der „City – Süd“, wozu das Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes gehört, diskutiert und gab es bereits erste Rahmenplanungsvorschläge.
Neben einer neuen Markthalle ist auch die Ansiedlung eines mehrgeschossigen Möbelkaufhauses denkbar. Angestrebt werden sollte die Mischung mit Wohnfunktionen. Auch Hotels sind bei Bedarf denkbar und wären verkehrsmäßig gut erschlossen.  Außerdem ist es geboten, mit Bezug zur  umgebenden Bebauung entlang des Ringes sowie der Grünewald- und Windmühlenstraße  mehrgeschossige Blockrandstrukturen entstehen zu lassen. Diese kompakte mehrgeschossige Bebauung macht wiederum Freiräume mit zeitgemäßen Ansprüchen an Besonnung, Belichtung und Durchlüftung erforderlich, was bei einer Neuplanung widerspruchsfrei lösbar ist. Die entstehenden Freiräume sollten vorrangig Fußgängern, Handel und Gastronomie  und an den Rändern umschließend auch Radfahrern vorbehalten sein. 
Hervorzuheben ist, dass prinzipiell keine Nutzungen nach Größe und Sortiment zugelassen werden, die in direkter Konkurrenz zum Stadtzentrum stehen und dass sowie für die einzelnen Blockstrukturen städtebauliche Gutachterverfahren bzw. Fassadenwettbewerbe durchzuführen sind.