Abrisskosten von Pachtgaragen: OBM muss Katz- und Mausspiel der Verwaltung mit dem Stadtrat unverzüglich beenden!
Der Stadtrat hatte am 15. Juni 2022 beschlossen, dass für den Fall der Räumung aufgrund Kündigung die Stadt Leipzig die Abrisskosten für die Garagen übernimmt. Zur Umsetzung hat Dr. Volker Külow nachgefragt und nun die Antwort erhalten.
Dazu erklärt Stadtrat Dr. Volker Külow: „Die schriftlichen Antworten auf meine Anfrage (siehe VII-F-07609-AW-01) zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses ‚Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig‘ sind denkbar ernüchternd. Insbesondere die Aussagen zur Übernahme möglicher Abrisskosten werden bei den betroffenen Garagenpächtern mit Sicherheit Empörung auslösen, nachdem noch im Juni die Resonanz auf den o.g. Beschluss insgesamt positiv war.
Ziel des Beschlusses war bekanntlich, Garagennutzer vollständig von den Abrisskosten zu entlasten, wenn ihr Garagenhof zum Beispiel für Schulneubauten weichen muss. Dabei sollte es egal sein, ob auf dem Grundstück selbst gebaut oder es als Tauschobjekt an einen neuen Eigentümer übergeben wird. Jetzt erklärt die Verwaltung, dass man nach einem Grundstückstausch den neuen Grundstückseigentümern die Übernahme der Abrisskosten nicht auferlegen könne. Diese Argumentation ist fadenscheinig, denn es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, dieses Problem im Sinne des Stadtratsbeschlusses zu lösen.
In einer für viele Menschen zunehmend bedrohlicheren sozialen Situation lässt das zuständige Dezernat mit seinem Handeln jedes politische Fingerspitzengefühl vermissen; das ist weder bürgernah noch bürgerfreundlich. Zugleich betreibt die Verwaltung mit dem Stadtrat ein unverantwortliches Katz- und Mausspiel hinsichtlich der Beschlusslage zu den Abrisskosten für Garagen. Wir fordern die Verwaltung auf, nur noch Grundstückstauschverträge vorzulegen, bei denen die neuen Eigentümer verpflichtet werden, die eventuellen Abrisskosten zu übernehmen, bzw. gesichert ist, dass die Stadt Leipzig diese übernimmt. Wenn das nicht unverzüglich geschieht, wird die Linksfraktion erneut parlamentarisch aktiv, damit dieser Beschluss vom Juni 2022 endlich umgesetzt wird. Damit das nicht notwendig wird, fordern wir den Oberbürgermeister auf, seiner Führungsverantwortung gerecht zu werden und den zuständigen Bürgermeister Dienberg entsprechend zu beauftragen.