Zur Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung

Stefan Hartmann

Unter dem etwas dröge-bürokratisch klingenden Titel „Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung“ entscheiden wir heute über einen in seiner Entstehung und Zielrichtung recht interessanten Vorschlag.

Unter dem etwas dröge-bürokratisch klingenden Titel „Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung“ entscheiden wir heute über einen in seiner Entstehung und Zielrichtung recht interessanten Vorschlag.
In den letzten Jahren konnten wir in Leipzig auf dem Gebiet der Beschäftigungsförderung einige Erfahrungen mit Masterplänen, die als misslungene Gesellenstücke endeten, sammeln. Nun, jeder kann Fehler machen und macht Fehler, natürlich auch Verwaltungen. Entscheidend aber ist, aus diesen Fehlern zu lernen. Ein kleinen Lernschritt können wir heute machen.

Die Fachförderrichtlinie wurde gemeinsam mit den Vertreterinnen der ABM anbietenden Vereine erarbeitet. Gerade Leipzig, dass sich in den Äußerungen seiner Repräsentanten gern dem Leitbild der bürgerorientierten Kommune verpflichtet sieht, hat viel zu wenig solcher Beispiele der Prozessbeteiligung aufzuweisen. Vielmehr üben sich tatsächliche und vermeintliche Expertinnen in der Produktion von Kopfgeburten.
Werden aber die Betroffenen selbst gefragt und wird ihnen die Möglichkeit der Gestaltung von Prozessen gegeben, dann ist das Ergebnis vielleicht kein weiterer glitzernder Stein in der Krone, aber eine handhabbares und realitätsbezogenes Werkzeug zur Bewältigung der wirklichen Probleme.

Mit der vorgeschlagenen Fachförderrichtlinie wird ein grundsätzlich richtiger Weg eingeschlagen.

Nun aber genug des Lobes.
450 000 Euro sind natürlich nicht wenig Geld. Im Vergleich mit dem Projekt JobChancen, welches mit über 6 Millionen Euro ausgestattet ist, ist es jedoch eine recht niedrige Summe. Vor allem, wenn man bedenkt, dass JobChancen ca. 500 Menschen erreichen soll, die Fachförderrichtlinie mit einem dreizehntel des Geldes jedoch für 300 Menschen Möglichkeiten bieten wird.Das ist der Entscheidungshintergrund, der uns zu unserem Ergänzungsantrag veranlasst hat. Wir wollen damit die Möglichkeit eröffnen, dass dieses Vorgehen, wenn es erfolgreich ist, nicht auf dem jetzigen niedrigen Sockel bleiben muss. Die PDS erwartet von der Fachförderrichtlinie abrechenbare und belegbare Ergebnisse, die mehr als Statistikspielereien sind. Und dann ist es sinnvoll, die zur Verfügung stehende Summe auf 2 Millionen Euro zu erhöhen. Dies schließt natürlich ein, das andere Projekte der Beschäftigungsförderung ebenso evaluiert werden müssen. Wer nicht wieder und wieder mit seinen Großprojekten auf die Nase fallen will, muss sich helfen lassen. Und was am Ende auf diesem Gebiet zählt, ist die Zahl der Menschen ohne Arbeit in unserer Stadt.

Zu unserem Änderungsantrag. Wir halten es für selbstverständlich, dass diejenigen, die die Vorlage mit erarbeitet habe und diese realisieren, an der Bewertung der Durchführung beteiligt werden. Wie will man denn sonst sinnvoll berichten, wie will man denn sonst die wirklichen Probleme erkennen? Das müssen diejenigen beantworten, die sich gegenüber konsequenter Bürgerinnenbeteiligung weiter in Bedenkenträgerei üben. Ich hoffe nicht, dass sich eine Verhinderungsmehrheit gegenüber unserem Antrag für die Beteiligung der Betroffenen und Ausführenden an der Auswertung findet. Dies nicht deshalb, weil es ein PDS-Antrag ist. Vielmehr deshalb, weil nur die konsequente Beteiligung der Bürgerinnen, seien sie Betroffene oder Aktive, dazu führt, das Politik nicht zur „Ohne-mich-AG“ aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt wird.