Zum Nachtragswirtschaftsplan des bfb

Stefan Hartmann

Der einstmals als bundesweites Vorzeigemodell gefeierte bfb geht einem sehr schmählichen Ende entgegen.

Auf der Tagesordnung steht mit dem hier zum Beschluss stehenden Nachtragswirtschaftsplan ein weiterer Akt eines Trauerspiels, dessen Ende inzwischen abzusehen ist.Wie in einer Tragödie zu erwarten, ich erinnere an Shakespeares „Hamlet“, sind zum Schluss alle wesentlichen Akteure tot. Der einstmals als bundesweites Vorzeigemodell gefeierte bfb geht einem sehr schmählichen Ende entgegen.

Der Nachtragswirtschaftsplan ist eine Abwicklungsvorlage und war wohl von vornherein so geplant. Kurz nach der zu erwartenden Ablehnung dieses Papiers im Betriebsausschuss wurde die Vorlage zur Schließung des bfb, begleitet von zwei weiteren auf den Plan gebracht.
Diese fast 100 Blatt umfassenden Drucksachen, die von der Schließung des bfb ausgehen, sind doch wohl nicht über Nacht und nach erschrockenem Aufwachen entstanden. Diese Art und Weise des Vorgehens ist nicht akzeptabel. Der Stadtrat ist kein Kinopublikum, das durch möglichst häufige Wendungen unterhalten werden will. Und dasselbe gilt natürlich für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Die Transparenz der Politik und damit auch die Offenheit der Absichten ist die erste und wichtigste Bedingung für eine wirklich bürgerinnenorientierte Politik.

Wofür aber sollen wir nun zusätzliche 4,5 Millionen Euro ausgeben?
Für einen bfb, der keine einzige ABM anbietet, natürlich nach Beschluss der Ratsversammlung. Für einen bfb, der im Bereich der Hilfe zur Arbeit mehr und mehr auf Arbeitsverträge verzichtet und die Menschen auf der Basis eines zusätzlichen Euros pro Arbeitsstunde beschäftigt. Für einen bfb, der im Grunde nur noch ein Skelett seiner selbst ist.
Zur Hilfe zur Arbeit nur noch eine Bemerkung: der Gesetzgeber formuliert in § 18 Abs. 2a des BSHG „die Träger der Sozialhilfe sollen zur Überwindung der Arbeitslosigkeit von arbeitslosen Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt“ beitragen. Dies hat der bfb nie geleistet, er leistet es nicht und er kann dies auch gar nicht. Dies ist allen Verantwortlichen bekannt und klar. Solange aber dieses Instrument als Verschiebebahnhof zur vermeintlichen und nie nachgewiesenen Entlastung der Kommunalfinanzen geeignet schien, wurde es trotz der oben genannten bekannten Unfähigkeit zur wirklichen Überwindung von Arbeitslosigkeit eingesetzt. Damit ist die ohnehin kritikwürdige „Hilfe zur Arbeit“ pervertiert zu einem Mittel, welches Menschen als Objekte behandelt. Klar ist: die meisten arbeitslosen Menschen dieser Stadt wollen Arbeit und brauchen Arbeit. Und dafür steht die Verwaltung und dieser Stadtrat in Mitverantwortung und die PDS steht und kämpft für die Wahrnahme dieser Verantwortung. Aber keine Arbeit um jeden Preis, keine Arbeit mit Zwangsandrohungen kann die Probleme der Bürgerinnen und Bürger hier in Leipzig auch nur ansatzweise lösen. Es ist vollkommen verantwortungslos, die am härtesten von Arbeitslosigkeit und sozialer Ungerechtigkeit in diesem Land Betroffenen die Lasten abzuwälzen. Dies im übrigen auch zur Seifenblasenmaschine „Hartz-Konzept“.

Gleichzeitig ist nicht zu erkennen, dass es von Seiten der Stadtverwaltung in diesem Jahr ernsthafte Bemühungen gab, den Wegfall der ABM beim bfb in relevanter Größenordnung an anderer Stelle zu entsprechen. Die einstmals vollmundig mit der Reorganisationsvorlage angekündigte Beibehaltung einer Größenordnung von 6000 Menschen in beschäftigungspolitischen Maßnahmen in diesem Jahr ist nachweislich nicht erreicht worden. Den intensiven Bemühungen von in Vereinen tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam mit dem ARB eine machbare und bezahlbare Alternative entwickelt haben, wurde in diesem Jahr in keiner Weise entsprochen. Dies ist der Rahmen, innerhalb der die Entscheidung über den Nachtragswirtschaftsplan heute gefällt werden muss.

Das Zahlenwerk der Vorlage ist ebenso kritikwürdig. Insgesamt ist sie ein Beleg für eine Fehlplanung. Nehmen wir z.B. den Posten „Erhöhter Personalaufwand auf Grund von Einhaltung von Kündigungsfristen“ in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Da mit dem Reorganisationsbeschluss, der ja sehr lange vorbereitet wurde, die Problemlagen hätten erkannt werden müssen, ist ein solcher Posten völlig unakzeptabel.In diesem Zusammenhang ist der Posten „Erstattung vom Sozialamt“ in Höhe von 1,2 Mio. Euro zu nennen. Entweder ist die volle Auszahlung des Erstattungsbetrags begründet durch die Tätigkeit des bfb im entsprechenden Bereich, was aber den Zahlen in der Leistungsdatentabelle nicht zu entnehmen ist, oder diese Veränderung ist eben unbegründet. Die entsprechenden Debatten wurden in den Sitzungen des Betreibsausschusses en detail geführt, die Abstimmungsergebnisse sind bekannt.

Die PDS wird dem Nachtragswirtschaftsplan nicht zustimmen.