Zielwohnungskonzept

Siegfried Schlegel

Es muss das Hauptziel der städtischen Wohnungspolitik bleiben, dass auch zukünftig alle in Leipzig Wohnenden eine für sie bezahlbare Wohnung in einem guten Umfeld finden können. Dies muss mit dem notwendigen und begonnenen Stadtumbau gekoppelt werden, der eine den sich ändernden demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen entsprechende Erneuerung der ganzen Stadt sein soll, die durch Bund und Freistaat gefördert werden muss.

Es muss das Hauptziel der städtischen Wohnungspolitik bleiben, dass auch zukünftig alle in Leipzig Wohnenden eine für sie bezahlbare Wohnung in einem guten Umfeld finden können. Dies muss mit dem notwendigen und begonnenen Stadtumbau gekoppelt werden, der eine den sich ändernden demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen entsprechende Erneuerung der ganzen Stadt sein soll, die durch Bund und Freistaat gefördert werden muss. Die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen, attraktiven Lebensbedingungen und Perspektiven für alle, vor allem aber für junge Menschen bleiben Hauptwege zur Beseitigung des Wohnungsleerstandes. Stadtumbau ist daher behutsame und nachhaltige Stadterneuerung und muss mit den Betroffenen organisiert werden, keinesfalls gegen sie. Wiederholt haben wir betont, dass die Akzeptanz um so größer ist, wenn sich keiner bedroht fühlt.
Der Rot-grüne Gesetzgeber hat mit der Aufhebung des Verwertungskündigungs- verbots auf DDR-Mietverträgen, grausamen „Entmietungsstrategien“ Tür und Tor geöffnet. Statt Zwangsvertreibungen setzen wir uns für ein vernünftiges Miteinander von Vermieter im sensiblen Prozess des Stadtumbaus ein. Dem sinkenden Bedarf an Wohnungen stehen Ansprüche nach vernünftiger Qualitätsverbesserung gegenüber. Kein Mieter darf sich aber bedroht und allein gelassen fühlen. Immerhin sind die Wohnungen abzureißenden intakten Plattenbauten zwischen 30 – 60% bewohnt. Wir sind froh, dass dies auch die LWB-Geschäftsführung den Bewohnern zu gesagt hat. Mit der Ausweisung von Zielwohnungen sollen Wohnungen im Sinne von Angeboten nachgewiesen werden, deren Bestand langfristig gesichert ist und vom Abriss Betroffene nicht wiederholt von nötigen Umzügen betroffen sind. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass freizulenkenden Wohnungen in Abrisshäusern entsprechende sanierte Zielwohnungen in der geforderten Zahl zur Verfügung stehen. Kooperationen der Wohnungsunternehmen sind denkbar, So können auch Wohnhäuser an städtebaulich wichtigen zentralen Standorten wieder aufgefüllt werden. Wir sehen eine Tabellarische Erfassung der Zielwohnungen in den STEP als ausreichend. Gestatten Sie mir eine Bemerkung zum Verwaltungsstandpunkt. Ich zitiere aus der Begründung: „Die angesprochene Problematik wird anerkannt. Sie ist jedoch kein Thema der Stadtentwicklungsplanung. Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft handeln hier eigenverantwortlich und es liegt bei der gegenwärtigen und absehbar fortbestehenden Marksituation in ihrem eigenen –auch wirtschaftlichen – Interesse, den Mietern aufgegebener Wohngebäude adäquate Wohnungen anzubieten, um sie als Mieter zu halten Ein von der Stadt zu beschließender Plan, ein Zielwohnungskonzept wie im Antrag formuliert – das sicherstellt, dass die betroffenen grundrissgleichen Ersatzwohnungen bekommen, kann von der Stadt werde aufgestellt, noch durchgesetzt werden.“
Genau das fordert aber der Antragsteller, weshalb es im Antrag heißt: „Bei der Fortschreibung der Stadtentwicklungspläne fordert die Stadt die Wohnungseigentümer auf, parallel zu den Abrissplänen Zielwohnungskonzepte für die Mieter der betroffenen Häuser zu entwickeln. Diese sind den Stadtentwicklungsplänen beizulegen.“ Auch beim Abriss entscheiden letztendlich die Wohnungseigentümer wann welches Haus abgerissen wird. Die Stadt entscheidet darüber mit welche Häuser abgerissen werde. Somit stellt sich die Frage, warum die Stadt dann Stadtentwicklungspläne mit den Wohnungsunternehmen erarbeitet. Außerdem hat sich die Stadt selbst in Beschlüssen wie dem Wohnungspoltischen Konzept dazu bekannt, mitzuhelfen, dass sich breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum versorgen können.Das ist auch Gesellschafterauftrag der Stadt an die LWB.