Wir sollten doch eigentlich froh darüber sein, dass sich Leipzig den Ruf als Stadt der Straßenmusik erworben hat

Sören Pellmann

Einige von Ihnen werden sich eventuell nur erinnern: Bereits im Dezember 2009 war hier im Stadtrat Thema, wie in die Polizeiverordnung weitere Beschränkungen für Straßenmusik aufgenommen werden können.
Der Stadtrat lehnte das Ansinnen damals ab. Nunmehr steht ein fast gleichlautender Vorschlag zur Abstimmung. Und außer dem Einbringungsdatum hat sich nicht wirklich etwas verändert.
DIE LINKE war damals gegen weitere Beschränkungen. Eine Neuregelung wäre aus unserer Sicht nicht nur wenig sinnvoll, sondern zudem kaum zu kontrollieren.
Vielmehr muss auch hier das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Aus unserer Sicht reichen die gegenwärtigen Regelungen in der gültigen Sondernutzungssatzung unserer Stadt völlig aus.
Wir sollten doch eigentlich froh darüber sein, dass sich Leipzig den Ruf als Stadt der Straßenmusik erworben hat. Darum beneiden uns viele andere Großstädte. Bereits vor sieben Jahren habe ich Gerhard Schöne zitiert, dies will ich heute gern wiederholen: „In Kleinstädten kennt man sie kaum, in Dörfern praktisch überhaupt nicht, in größeren Städten dagegen gehören Straßenmusiker zum alltäglichen Stadtbild. Wir begegnen ihnen überall dort, wo es viele Menschen hinzieht: In Fußgängerzonen, Einkaufspassagen, S- und U-Bahnen, Plätzen und Parks. Straßenmusik ist vielfältig und bunt, ebenso wie die Zuhörergruppen, die sich um einen Drehorgelspieler, eine Gesangsgruppe, einen Geigenvirtuosen oder eine Folkloregruppe bilden.“
Genau dieses innerstädtische Flair muss erhalten bleiben und bedarf daher keiner verschärften Neuregelungen. Daher wird meine Fraktion mehrheitlich diese geplanten Änderungen ablehnen. Auch die vorliegenden Änderungsanträge dazu werden wir mehrheitlich ablehnen.
Etwas verwundert hat mich aber der Vorschlag, eine KGD wieder einzuführen. Die gab es schon mal zu DDR-Zeiten und hieß ausgesprochen Konzert- und Gastspieldirektion. Eine solche Zensureinrichtung kann für eine Großstadt wie Leipzig nur peinlich sein und ist nach meiner Auffassung abzulehnen.
Ein weiterer Punkt in der vorgeschlagenen Änderung der Polizeiverordnung suggeriert tatsächliche Änderungen. Das nunmehr avisierte Verbot des aggressiven und aufdringlichen Bettelns.

Vielleicht sollten die Kollegen des Ordnungsamtes die derzeit gültige Fassung der Polizeiverordnung nochmal lesen. Dort steht bereits jetzt im § 4 Abs. 1: „Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, aggressiv zu betteln.“ Mit der neuen Formulierung kommt der Zusatz hinzu: „Das Betteln durch Kinder und durch Erwachsene in Begleitung von Kindern ist untersagt.“

Lieber Herr Oberbürgermeister,
diese Änderung sollten Sie schon nochmal erklären, insbesondere in Bezug auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Dieser scheint mir hier mitnichten beachtet worden zu sein.
Und ein weiteres zum Thema Betteln: Wenn das Ordnungsamt bisher konsequent und flächendeckender kontrolliert hätte, was die bisherige Verordnung zuließ, würde m. E. überhaupt kein Handlungsbedarf bestehen.
Also auch hier sollten wir bei der bisherigen, nach unserer Auffassung vollkommen ausreichenden Formulierung bleiben.
Was bleibt abschließend von dem gemachten Vorschlag übrig?
Überzeugend ist er nicht.
Wirkliche Veränderungen und/oder Verbesserungen bringt er auch nicht.
Daher kann das im Ergebnis nur heißen, dass diese Vorlage abzulehnen ist.

Rede zur Drucksache DS 02248 "5. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009“.