Das Ziel Entgeltfreiheit für Dauerausstellungen ab 2021 steht für uns nicht mehr zur Debatte.

Mandy Gehrt

Mit der Museumskonzeption 2030 liegt uns ein sehr gelungener Entwicklungsplan vor, der es in sich hat. Die Konzeption formuliert nicht nur Herausforderungen, Schwerpunkte und Entwicklungsziele, sondern reagiert auch auf aktuelle gesellschaftliche Diskurse  (wie z.B. Transkulturalität und die Entwicklung der Museen als Third Places). Vor allem  zeigt sie aber dringende Bedarfe auf, besonders die wachsenden finanziellen und personellen Bedarfe.

In den 73 konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die die Museen für sich formuliert haben, wird klar, dass diese Bedarfe nicht nur aus der Neuerrichtung des Naturkundemuseums, des Sportmuseums und der Schaffung eines Zentraldepos herrühren, sondern, dass dringend mehr Personal und höhere Budgets für Honorarmittel benötigt wird, besonders für die Umsetzung der Ziele im Bereich Digitalisierung, Vermittlung, Transkulturalität und Inklusion und der Entwicklung der Museen als städtische Begegnungsorte sowie für die Akquise von Förder- und Drittmitteln.

Und auch das angestrebte Ziel der Endgeldfreiheit der Dauerausstellungen (was uns sehr am Herzen liegt, wir hatten ja dazu einen Haushaltsantrag gemacht) kostet natürlich Geld. In der Vorlage werden die Verluste auf 400.000€ geschätzt, aber nicht wirklich Maßnahmen zu deren Kompensation dargestellt, auch auf konkrete Fragen im Fachausschuss konnten hierzu keine konkreten Angaben gemacht werden. Deswegen ist eine umfassende Kostendarstellung sowie die Darstellung konkreter Maßnahmen der Kompensierung wie im neuen Punkt 3 formuliert wichtig. Unserer Meinung nach (und in dem Punkt stimmen wir dem ÄA der Freibeuter zu) muss das aber viel früher als zum IV Quartal vorliegen, denn wenn die Museen den Einnahmeausfall allein nicht komplett ausgleichen können, muss das schon bei der Aufstellung des nächsten DoppelHH bedacht und eingeplant werden. Uns ist es wichtig, dass hier kein Minus entsteht, das die Entwicklung anderer Ziele verhindert.... Das das Ziel der Entgeltfreiheit für die Dauerausstellungen ab 2021 umgesetzt werden soll, steht für uns nicht mehr zur Debatte. Da wollen wir nicht hinter die Ziele der Vorlage zurückfallen und können deswegen dem Punkt 3 des ÄA der Freibeuterfraktion nicht zustimmen.

Über den ÄA der CDU, die Eröffnung des Sportmuseums als eines der Ziele des Stadtgeschichtlichen Museums  bis 2030 zu ergänzen, müssen wir uns wundern, denn genau das ist auf der Seite 19 als Punkt 5 als konkrete Maßnahme, also als umzusetzendes Ziel des Stadtgeschichtlichen Museums, aufgeführt. Aus dem zu ergänzenden Satz im ÄA der CDU geht auch nicht das von Ihnen in der Begründung geforderte Bekenntnis zur Eigenständigkeit des Sportmuseums hervor..... Wir können diesen ÄA also nur ablehnen, da er de facto gar keine Änderung der in der Vorlage formulierten Ziele des Stadtgeschichtlichen Museums darstellt.

Das jetzt mehrere ÄA zur Umformulierung des 3. Absatzes des Punktes 2.2. Transkulturalität vorliegen zeigt, dass der bisherige Satz, der versucht wichtige Aspekte der Sammlungs- und Ausstellungspolitik zu problematisieren, eine ungünstige Aufzählung von Kategorien vornimmt, die so formuliert nicht zusammengehören (Nationalsozialismus, Rassismus und Gender) sondern einer größeren Klammer bedürfen. Dies ist schon allein deshalb notwendig, da neben Rassismus und Nationalsozialismus noch weitere problematische Aspekte, wie etwa Militarismus, Kolonialismus, ideologische Begrenztheit oder unterdrückende Intoleranz etc. denkbar sind, die von dem in der Vorlage Genannten nicht umfasst werden, aber dennoch zu reflektieren wären.

Deswegen wollen wir die Formulierung in Abschnitt 3 durch unsere Neuformulierung im ÄA erweitern und vor allem öffnen, so dass weitere Aspekte der Hinterfragung darin Platz finden. Die Problematik Gender ist dabei nach gleichstellungspolitischen Grundsätzen als Querschnittsaufgabe zu verstehen und sollte daher in jeden Betrachtungskontext mit einfließen und auch so formuliert werden. Wir wollen uns mit unserer Formulierung inhaltlich nicht zu weit von der Vorlage entfernen allerdings das Anliegen zielführender und stärker strukturieren.

Die ans GG angelehnte Formulierung des ÄA der Freibeuterfraktion ist uns zu allgemein und unkonkret.  Die Aufzählung der Prüfthemen um zwei weitere Themenfelder, wie im CDU ÄA formuliert, zu ergänzen, löst das strukturelle Problem der Unvollständigkeit der fehlenden Öffnung für weitere und eventuell zukünftige Prüfthemen nicht. Beide ÄA lehnen wir deswegen ab.

Ich komme zum Schluss:

Wenn wir dieser sehr umfangreichen Museumskonzeption heute zustimmen und meine Fraktion wird das natürlich tun, verpflichten wir uns und die Stadt zu einer verbindlichen Umsetzung der genannten Maßnahmen und dazu, die daraus entstehenden Bedarfe in den nächsten Haushalten finanziell zu untersetzen. Wir werden in jedem Fall sehr genau darauf achten und die zukünftigen Haushalte daraufhin prüfen.

Rede zur Drucksache DS 00236 "Museumskonzeption 2030 der städtischen Museen Leipzig."