Wir "hetzen" bei der Kita-Bedarfsdeckung hinterher

Margitta Hollick

Trotz vieler umgesetzter Neu- und Anbaumaßnahmen bei Kitas „hetzen“ wir bei der Bedarfsdeckung hinterher. Bei aktuell über 592 000 Einwohnern in Leipzig ist nicht nur die Einwohnerzahl rasant gestiegen auch die Zahl der geborenen und zugezogenen Kinder.

Die Infrastruktur (Kita, Schule) wächst leider nicht so schnell, obwohl Erhebliches von der Stadtverwaltung, freien Trägern und auch privaten Investoren geleistet wurde und wird. Das erkennen wir durchaus  an.

Es gilt aber auch die vorhandene Infrastruktur zu sichern. Also Neu-und Erweiterungsbau auf der einen Seite und Instandhaltung, also Werterhaltung auf der anderen Seite.

Fakt ist, dass die Mittel für Werterhaltung und Instandsetzung in den vergangenen Jahren nicht an die steigenden Kosten angepasst wurden. Die freien Träger mit eigenen Kitabestandsgebäuden erhalten eine Pauschale für die bauliche Unterhaltung der Kitas (also für die neugebauten, die sanierten und die unsanierten Einrichtungen), die kommunalen Einrichtungen melden ihren Bedarf bei der Verwaltung an und müssen sich häufig in einer langen Reihe von Notwendigkeiten anstellen.

Der  Werterhaltungs- und Instandsetzungsbedarf ist vor allem in den un- und teilsanierten Einrichtungen gestiegen; kurzum die Pauschalen reichen nicht mehr aus. Sie müssen angepasst werden. Wir  haben uns lange damit beschäftigt und gerechnet.  Wir haben unseren Änderungsantrag 03 geändert und haben am  08.12. eine neue Fassung 05 vorgelegt, die im wesentlichem an den  Verwaltungsstandpunkt angelehnt ist.

Gegenwärtig werden die Leistungsverträge für 2017, 2018, indem die ursprünglichen Pauschalen enthalten sind, erarbeitet und mit den meisten Trägern abgeschlossen. Weil die Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019 /20 bereits im 1. Halbjahr 2018 beginnt, zum anderen eine Erhöhung  der Pauschalen zur baulichen Unterhaltung wie sie CDU, Bündnis 90 / Grüne und wir, die LINKEN, zurecht fordern, mehrere Millionen kostet, die jetzt nicht so aus der  „Hosentasche“ zu stemmen sind,  teilen wir den Termin im Verwaltungsstandpunkt;  Maßnahmebeginn 01.01.2019. Wir unterstützen sehr, dass nun vorgesehen ist, alle kommunalen Gebäude mit Kitanutzung zu begehen, um die Investitionsbedarfe zu erfassen und erforderliche Maßnahmen im Haushaltsplan 2019/2020 zu berücksichtigen. Wir wollen das aber mit einem Datum (31.03.2018) versehen und werden im April nachfragen, ob das erfolgt ist. Nicht das dann argumentiert wird: Begehung war zu spät, konnte nicht im Doppelhaushalt bzw. in der Mittelfristplanung eingestellt werden. Dem wollen wir vorbeugen.

Wenn wir auch im Doppelhaushalt 2019 / 2020 bei der pauschalen Finanzierung der im Eigentum der freien Träger befindlichen Kitabestandsgebäude bleiben, halten wir den Betrag 3,78 €/m2 für Gebäude und 0,63 € / m2 für die Freiflächen zunächst für angemessen. Gleichzeitig fordern wir die objektkonkrete Abrechnung der Kosten.

Um den weiter steigenden Bedarf im Rahmen der baulichen Unterhaltung gerecht zu werden, soll das dafür zur Verfügung stehende Budget um 3 Mio. Euro im Haushalt 2019/2020 erhöht werden. Damit werden auch die im Besitz der Kommune befindlichen Bestandsgebäude entsprechend berücksichtigt. Das war eine wesentliche Forderung von uns.

Wir bitten unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Er ist unserer Meinung nach ein Kompromiss aus dem Ursprungsantrag der CDU, dem Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen und der Verwaltungsmeinung.

Rede zum Antrag der CDU Fraktion A 04390 "Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft".