Wer bestellt, bezahlt! Juliane Nagel zum Mietspiegelgesetz

Mit diesem Antrag fokussieren wir als Linksfraktion eine sehr prinzipielle Frage, die für den Haushalt unserer Stadt und auch andere kommunale Gebietskörperschaften essentiell ist. Es geht um den kommunalen Mehrbelastungsausgleich, der in der Sächsischen Verfassung verankert ist, zu oft aber keine Anwendung findet. Laut Artikel 85 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung ist bei der Übertragung neuer Aufgaben vom Land an die Kommune ein finanzieller Ausgleich zu schaffen. Das gilt auch für freiwillige Aufgaben, die in Pflichtaufgaben umgewandelt werden.

Genau dies ist im Dezember 2022 mit der Aufgabe der Mietspiegelerstellung geschehen. Das Land hat infolge bundesgesetzlicher Neuregelungen den Kommunen mit über 50.000 Einwohner:innen die Pflichtaufgabe der Mietspiegelerstellung übertragen. Hier greift ganz klar der verfassungsmäßig garantierte Mehrbelastungsausgleich, obwohl Leipzig auch schon vorher einen qualifizierten Mietspiegel erstellt hat. Damit hat auch die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf argumentiert.

Aber: Das Land schafft diesen Ausgleich nur für die Stadt Görlitz, die erstmals einen Mietspiegel erstellt, nicht aber für Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Plauen.

Wir schlagen Ihnen vor, mit einem Rechtsgutachten die Aussichten eines Normenkontrollverfahrens vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof auszuloten und je nach Einschätzung ein solches Verfahren auch anzustreben, um den Mehrbelastungsausgleich vom Land durchzusetzen.

Die Verwaltungsmeinung irritiert uns nun hochgradig und widerspricht der Position, die die Stadt gegenüber dem Land vertreten hat. So rät die Stadt von einem solchen Gutachten ab, aufgrund angeblich zu geringer Erfolgschancen. Mit Verlaub haben wir aber eine externe Begutachtung. Nun eine Bewertung ohne die notwendige Expertise vorwegzunehmen, halten wir für fragwürdig.

Wir bitten Sie um Zustimmung, auch weil ein solches Verfahren quasi Präzedenzcharakter hätte. Die Verfassungsrechtsprechung ist im Fluss, in Veränderung, die infrage stehende Norm in ihrer Umsetzung prüfen zu lassen wäre nicht nur für den von uns angeführten Anlass wichtig und könnte durchaus auch für andere Kommunen von Relevanz sein.