Vorfahrt für kommunales Handeln!

Dr. Ilse Lauter

Um es kurz zu machen, wir können dieser Vorlage nicht zustimmen. Das liegt zum einen an unserer Haltung zu Investorenmodellen bei Schulbau und Kitas. Vorfahrt für kommunales Handeln, auch weil wir nicht wollen, dass KiTas auf dem Grundstücksmarkt gehandelt werden. Und das gilt auch für Schulen. Zum anderen ging die Verwaltung  ja noch im Januar 2017 davon aus, die externen Beratungsleistungen zu minimieren . Die betroffenen Ämter sind aber nun überfordert und benötigen externen Sachverstand. Es fragt sich allerdings, ob durch die Beauftragung externer Dritter nun wirklich Zeit und Kraft und Verwaltungsaufwand eingespart werden.  Die überplanmäßige Ausgabe von 100.000 € für technisch-wirtschaftliche Beratung, - allein für Grundschulen - die wir heute bewilligen sollen, ist schon einmal ein guter Anfang. Und die Folgekosten sind nach oben offen. Worin die Leistungen der technisch-wirtschaftlichen Beratung bestehen, ist der Vorlage im Übrigen nicht zu entnehmen. Und die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen war sehr überschaubar und für uns nicht recht nachzuvollziehen. Alles in allem – zu viele Fragen und Zweifel, um das Anliegen mittragen zu können. Wir werden sie deshalb ablehnen.

 

Rede zur DS VI-04647 „Vergabe rechtlicher sowie technisch-wirtschaftlicher Beratungsleistungen für Investorenvorhaben im Schulhausbau, verbunden mit überplanmäßigen Aufwendungen“.