Schutz von Mieterinnen und Mietern!

Juliane Nagel

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen seit vielen Jahren in ihrer Wohnung, die Kinder gehen in die Kita und Schule um die Ecke, die Nachbarschaft funktioniert gut. Dann flattert ein Schreiben in den Briefkasten: Die Wohnung wurde verkauft, bald meldet der neue Eigentümer Eigenbedarf an und kündigt. Es folgen Schriftwechsel, juristische Auseinandersetzungen, bis Sie aufgeben – obwohl Sie im Recht sind.

Die Verkaufsdynamik in Mehrfamilienwohnhäusern ist weiterhin groß. Eigenbedarfskündigungen sind laut Mieterverein einer der häufigsten Kündigungsgründe. Menschen werden aus lange bewohnten Wohnungen gedrängt, weil dem Eigentümer einfällt, sie für sich selbst oder Verwandte zu nutzen. Eine ähnliche Konstellation stellen Verwertungskündigungen dar, mit denen Eigentümer:innen unbefristete Mietverträge kündigen können, wenn sie dadurch bei einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert werden und ihm dadurch erhebliche Nachteile entstehen. Mit beiden Kündigungsvarianten wird viel Schindluder getrieben und nicht alle Betroffenen können sich adäquat wehren.

Der Bundesgesetzgeber hat jedoch Schutzmechanismen für Mieter:innen geschaffen, die unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung kommen. Für diese Konstellation ist dies der verlängerte Kündigungsschutz nach §577a BGB. Damit kann die Kündigungssperrfrist nach Verkauf einer umgewandelten Eigentumswohnung im Falle von Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen von derzeit drei auf maximal zehn Jahre verlängert werden. Neben der direkten Schutzwirkung für Mieter:innen soll die längere Sperrfrist spekulative Umwandlungsaktivitäten wirksamer eindämmen.

Leider brauchen wir, um dieses Instrument zu aktivieren, wie im Falle der Mietpreisbremse, der Umwandlungserschwernis oder des Zweckentfremdungsverbots den Freistaat Sachsen. Dieser muss ein weiteres Mal feststellen, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Leipzig besonders gefährdet ist. Und wir kennen leider aus anderen Konstellationen, dass der Freistaat hier verhindert, statt ermöglicht. Wir wollen mit dem Stadtratsbeschluss der Verwaltung Rückenwind geben, den Bedarf nach einer Verordnung für den verlängerten Kündigungsschutz zum Schutze von Mieter:innen in unserer Stadt beim Land anzumelden.

Wir brauchen die verschiedenen Tools zum Schutz von Mieterinnen und Mietern genau wie wir bezahlbaren Wohnraum im Neubau und nach Sanierung brauchen. Überlassen wir das Feld nicht denen, die ihre Geschäfte auf dem Rücken der Menschen und ihrer vier Wände machen!