Schulwege, wie wir sie uns nicht vorstellen!

Olver Gebhardt

Mit der Satzungsänderung soll erreicht werden, dass die 157. Grundschule entlastet wird. Das teilen wir grundsätzlich.

Die geplante Satzungsänderung weist nicht nur bewohnte Straßen dem gemeinsamen Schulbezirk zu, sondern vor allem einen Friedhof und ein Krankenhaus.

Ein Großteil des neuen Gebiets des gemeinsamen Schulbezirks bestehen aus dem Friedhof Lindenau und dem Diakonissenkrankenhaus, wir haben das in den Anlagen unseres Änderungsantrages mal markiert.

Was zunächst absurd klingt wird klarer, wenn man an den äußersten Rand des neuen Gebietsteils schaut.

Dort soll die neue Schulbezirkserweiterung für die 46. Grundschule und der Grundschule Gießerstraße auch noch die an den Friedhof und das Diakonissenhaus angrenzenden Straßen mitnehmen.

Allerdings nicht die gesamten, sondern nur straßenseitenweise die halben.

So soll z.B. eine Viertel Prießnitzstraße noch schnell mit dazu.

In aller Regel sind solche administrativen Straßenteilungen den Menschen egal, wenn die auf das Leben keine Auswirkungen haben und man ohnehin in Altwest wohnt, ob man nun Leutzscherin oder Lindenauerin ist.

Wenn aber aufgrund solcher Zuordnungen Kinder, noch dazu recht junge, früh losgeschickt werden sollen, dann lohnt es sich einmal genauer hinzuschauen und auch einmal nachzumessen.

Die künftigen Schülerinnen und Schüler dieses oberen Streifens aus den Fragmenten

• der Prießnitzstraße,

• Rosenmüllerstraße,

• der Straße An der Streuobstwiese und

• einem Stück Pufendorfstraße

hätten einen sehr langen Schulweg, über 2 Kilometer, egal wie rum sie laufen. Ein Berechnungsbeispiel haben wir angehängt.

Vergegenwärtigt man sich den Schulweg einmal, so ist er nicht nur, wie bei allen in dieser Erweiterungszone, geprägt vom unangenehmen Überqueren der Merseburger Straße.

Der Schulweg ist zusätzlich nur durch das Umlaufen des Friedhofes oder des Krankenhauses zu bewältigen, was einen riesigen Umweg darstellt.

Dieser gestaltet sich entweder über die Georg-Schwarz-Straße oder entlang eines Kilometers Merseburger Straße, Hauptverkehrsstraßen mit entsprechender Wirkung für die Atmungsorgane.

Die übriggebliebenen Alternativen wären, die Eltern schicken ihr Kind morgens und nachmittags durch das Krankenhausgelände oder über den Friedhof.

Ob das ein Schulweg ist, wie wir ihn uns vorstellen, muss ja bezweifelt werden.

Wir sind nicht dafür, dass die Kinder aus jenen ca. 20 Häusern dieses Randstreifens mit überlangen und gefährlichen oder seltsamen Schulwegen das Kapazitätsproblem unserer Schulplanungen zu lösen haben.

Nicht dass wir uns falsch verstehen: wir sehen die Kapazitätsprobleme.

Wir finden es bei aller Einsicht auch nicht schön, dass die künftigen Schülerinnen und Schüler des vorderen Gebietes – also vor Friedhof und Diakonissenhaus – ja auch bereits relativ lange Wege haben werden.

Aber diese lassen sich weitgehend auch durch Nebenstraßen realisieren, abgesehen von der Überquerung der Merseburger Straße, die für alle eine Zumutung ist, wenn Sie das morgens vom Verkehrsaufkommen her kennen.

Wir hoffen, dass auch dieser vordere Bereich mit Grenze Ahlfeldstraße nach der Erweiterung der Schule am Leutzscher Holz wieder einem günstigeren Schulbezirk zugeordnet wird.

Was aber den von uns kritisierten Streifen anbelangt kommt noch etwas anderes hinzu.

Die Kinder diese Randstreifen werden bezugstechnisch und sozial aus dem angestammten Wohngebiet ihrer Freizeit gerissen.

Das Kind von gegenüber geht nämlich nach wie vor in die sehr nahe 157. Grundschule und dürfte schon eine halbe Stunde zu Hause sein, bevor das Kind der anderen Straßenseite erst zuhause eintrifft.

Das Wohngebiet, in dem der Randstreifen liegt, ist ein sehr ruhiges, in sich geschlossenes Altbaugebiet, das sich insgesamt viel eher in Richtung Ortsteilzentrum Leutzsch orientiert.

Von den anderen, den Lindenauer Gebieten ist dieser Streifen räumlich durch Diakonissenhaus, Friedhof Lindenau und zahlreiche Kleingartenanlagen usw. räumlich stark getrennt.

Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, diese Häuser nicht im Bezirk der 157. Grundschule, die nur wenige 100 Meter entfernt ist, zu belassen.

Sinnvoller sind die von uns benannten Grenzen, weil sie im Sinne der Kinder zumutbare Schulwege sichern.

Nach all unseren Informationen sind dies auch nicht viele.

Das rechtfertigt, diesen Streifen im Schulbezirk der 157. Grundschule zu belassen.

Die Verschiebung des Lindenauer Friedhofes in einen neuen Schulbezirk sehen wir zwar als relativ sinnfrei an. Den Nutzerinnen und Nutzern des Friedhofs dürfte es aber wohl egal sein.

Da werden wir uns nicht verkämpfen,

Stimmen Sie also bitte unserem Änderungsantrag zu. Vor allem Punkt 1 und 2.

Rede zur Drucksache VI-DS-08053-DS-01 "1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig"