Schulsozialarbeit – Möglichkeiten und Grenzen

Margitta Hollick

 „Schulsozialarbeit – Möglichkeiten und Grenzen“, das ist das Thema  unserer heutigen Bildungspolitischen Stunde; ein wichtiges Thema für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Gesellschaft, Familien haben sich verändert, Widersprüche sich verschärft. Probleme beim Lernen (Leistungsdruck, Misserfolge, Zukunftsängste), im Zusammenleben „mit Anderen“, Fragen zur Religion, die Thematik Drogen, Trennung von Eltern, Freunden … müssen täglich bewältigt werden und haben Einfluss auf die Schule. LehrerInnen und Eltern brauchen beim Lösen dieser auftretenden Widersprüche Unterstützung, da sind die Schulsozialarbeiter eine wichtige Hilfe, Kooperationspartner, ein neutrales Korrektiv.

Schulsozialarbeit ist eine klare sozialpädagogische  Aufgabe, eine sozialpädagogische Verortung, die Schule braucht. Diese Erkenntnis reift langsam auch im sächsischen Kultusministerium. So fördert der Freistaat die Schulsozialarbeit seit Jahren in den 7 Berufsschulzentren mit BVJ und ab 2018  nun auch in Oberschulen finanziell. Fast zeitgleich mit der Schulgesetznovelle hat der Freistaat überarbeitete Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit vorgelegt, die Handlungsgrundlage für das städtische Steuerungskonzept ist. Oberbürgermeister, Verwaltung und Stadtrat haben die Notwendigkeit dieser Form der sozialpädagogischen Unterstützung schon vor mehr als 12 Jahren erkannt und systematisch ausgebaut. So haben  in Leipzig auch jede Förderschule und 32 Grundschulen, ab 1. August 40 (von 67), eine/n Schulsozialarbeiter/in. Damit haben wir an 76 Schulstandorten Schulsozialarbeit, und die Stadt leistet dafür einen erheblichen finanziellen Beitrag von ca. 2,4 Mio. € jährlich.
Dennoch ist unsere Fraktion der Meinung, dass für jede Schule ein/e Schulsozialarbeiter/in bereit stehen und diese/r vom Freistaat finanziert angemessen werden müsste. So konnte durch Schulsozialarbeit in den letzten zwei Jahren Kindeswohlgefährdung in mehreren Fällen verhindert werden. Soll Schulverweigerung in den weiterführenden Schulen sinken, muss in den Grundschulen damit begonnen werden. Aktiver  Schulverweigerung geht häufig passive Schulverweigerung voraus. Konfliktbewältigung durch Streitschlichter gibt Kindern und Jugendlichen Verantwortung, fördert die Streitkultur und hilft Gewalt zu senken.

Die Problemlage ist an jeder Schule anders. Wir halten an der For-derung „Schulsozialarbeit für alle Grundschulen und  Gymnasien“  fest.  Wenn wir präventiv erfolgreich sein wollen, sollte diese Form der sozialen Arbeit quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut werden. Wir haben übrigens bereits an acht Schulen zwei Schulsozialarbeiter. Was wollen wir mit Schulsozialarbeit erreichen:

1. die Förderung der schulischen, persönlichen sozialen und be-ruflichen Entwicklung und  Lebensbewältigung der Schü-ler/innen,
2. die Verringerung von Problemlagen, Belastungen und Benach-teiligungen der Schüler/innen,
3. die Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften und
4. die Förderung einer schülerfreundlichen Umwelt

So umfangreich ist die Aufgabe und je besser diese Aufgabe von Lehrer/Innen und Schulsozialarbeitern gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten verfolgt wird, umso geringer wird die Zahl der Schulverweigerer, der Schulabbrecher, nicht erreichter Abschlüsse sein.
Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass Schulsozialarbeit ins Schulgesetz verbindlich gehört, und sie muss personell und finanziell vom Freistaat übernommen werden. Dazu gab es auch schon 2014 eine Massenpetition des Stadtelternrates. Leider nicht erfolgreich.

Lassen sie mich noch einig Aussagen zur Qualität der Schulsozialarbeit sagen.
Wir finden es richtig, dass die Verwaltung auf eigene Förderrichtlinien verzichtet und die Fachempfehlungen des Freistaates übernommen hat. Der Facharbeitskreis und ein offener Arbeitskreis ermöglicht Austausch von Erfahrungen zwischen den Schulsozialar-beitern der 12 freien Träger und den kommunalen Schulsozialarbeitern.
Richtig ist, dass mit jedem/jeder Schulsozialarbeiter/in eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Diese sollte aber für zwei Jahre gültig und noch genauer auf die schulische Situation ausgerichtet sein und dann evaluiert werden. Schulsozialarbeiter haben ein Be-richtswesen, Statistiken zu erarbeiten, Kosten abzurechnen. Hier sollte nach Erleichterungen gesucht und nachgedacht werden, ob die für die Arbeit zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass Schulsozialarbeit eine notwendige, zusätzliche Ressource für Schule  bedeutet. Zu Barrieren, die es für die Schulsozialarbeit natürlich noch gibt, konnte ich aus zeitlichen Gründen nicht sprechen.
Ich möchte mich bei allen Schulsozialarbeiter/innen für ihre engagierte Arbeit bedanken.

Rede zur Bildungspolitischen Stunde.