Die Vorlage hat keinen Mehrwert!

Margitta Hollick

Ein Diskussionsbeitrag, der leider nicht gehalten werden konnte, da die Vorlage hoffentlich für lange Zeit vertagt wurde.

Wieder einmal diskutieren wir über gemeinsame Schulbezirke und wenn sie unsere Fraktion fragen, welchen Mehrwert diese Vorlage hat, so sagen wir ihnen klipp und klar. Keinen, den durch diese Vorlage gibt es keinen Schulplatz oder Lehrer/innen mehr.

Diese Vorlage wird so nicht gebraucht und das habe ich auch in den ablehnenden Voten der Stadtbezirksbeiräte, der Ortschaftsräte und der vorliegenden schriftlichen Äußerung des Stadtelternrates erlebt. Aber die Verwaltung und das Landesamt für Schule und Bildung hoffen im Stadtrat ihre Mehrheit dazu zu finden; welche Folgen das für den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Zukunft hat , brauche ich hier nicht zu erläutern.

Es ist Zeit daran zu erinnern, dass die Ursachen auch für diese Vorlage in der verfehlten Schulpolitik des Freistaates Sachsen liegt.  Bis 2005 gab es in Leipzig Mitwirkungsentzüge des Freistaates und Schulschließungen, denen sich leider die Mehrheit unseres Stadtrat damals anschloss. Das heute Klassenzimmer für unsere selbstgesteckten Ziele fehlen, hat auch hier eine Ursache.  An diese, selbst gesteckten Ziele,  möchte ich wieder erinnern.

 Für Grundschulkinder kein Schulweg länger als 2 km und keine Klassenstärke über 25. Diese Selbstbindung des Stadtrates gilt eigentlich seit den 90iger Jahren. Konnten wir aber schon in den letzten Jahren nicht  einhalten.

Diese Vorlage erzeugt  keine Selbstständigkeit bei Grundschüler/innen, sondern mehr  Verkehr.

Dass es nicht genug Lehrer/Innen gibt, hat auch seine Ursache in der Bildungs- und Hochschulpolitik des Freistaates.

Mehrfach wurde heute schon erwähnt, welche Absichten mit dieser Vorlage erreichen will, nämlich

1. die knappen Lehrerressourcen in staatlichen Schulen rationell nutzen

2. das flexibles Nutzen vorhandener Schulplätze,

- d.h. nichts anderes als Auslasten der gesetzlichen Grenze bis 28  und das haben wir heute schon in vielen Grundschulen der Stadt.

- Dort wurde aber auch die Integrationsverordnung bisher außer Kraft gesetzt, denn  pro Integrationskind soll die Klassenstärke um 2 gesenkt werde. Bei 2 Integrationskindern wäre dann die höchste Klassenstärke 24. Ist aber im wirklichen Leben nicht so?  Durch die Schulgesetznovelle hat sich aber dieser Punkt positiv verändert.

- fast jede Grundschule  hat  mindestens eine DaZ- Klassen

- d.h. auch die Belastungen der Grundschullehrerinnen sind  immens hoch und die notwendigen Fördermaßnahmen für die Schüler/Innen verringern sich oder bleiben aus.

 

3. das Nichtanwenden des Losverfahren in Grundschulen;

Deshalb  wurden auch Kriterien zur Aufnahme in die Grundschule genannt: So werden bevorzugt in der wohnortnahen  Schule aufgenommen:

1.  Geschwisterkinder

2. eng umgrenzte Härtefälle  (Was ist das? Schwammiger Begriff!)

3. Sicherer Schulweg (im Sinne kein Kind soll an seiner wohnortnahmen Schule vorbeilaufen.)

 

Nun sind diese Kriterien nichts Neues, die haben wir schonin den vergangenen Jahren beschlossen;  letztmalig 2017, aber wir „verkaufen“  diese Vorlage als großen Wurf.

Natürlich  wollen auch wir nicht, dass sich Eltern bei Gerichten  einen Platz an der Grundschule erstreiten.

Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ stammt aus der ersten Landtagsperiode als PDS und ich freue mich, dass er heute so von mehreren Fraktionen übernommen wird. Aber wir sind heute der Meinung für Grundschulkinder soll gelten: „Kurze Beine, kurze und verkehrssichere Wege“.

Als schulpolitische Sprecherin habe ich mit mehreren Schulleiterinnen zu dem Problem  - gemeinsamer Schulbezirk - gesprochen. Die Schulleiterinnen sind der Meinung, dass sie diese Aufgabe kommunikativ selbst lösen können und erwarten für ihre Entscheidungen mehr Verwaltungsfreiheit und Rückenhalt. Die Wunscherfüllungsquote liegt heute schon nach Aussagen der Verwaltung und des Landesamtes bei 95 %.

Wenn schon eine neue Satzung (und das konnte man aus den Stellungnahmen der Grundschulen und des Stadtelternrates lesen) dann gehört

1. Sicherung des Schulweges ganz oben auf die Tagesordnung. Die Mittel, die zur Verkehrssicherung bereit gestellt werden sind zu gering bei   

    diesen großen Schulbezirken. Hier hätte sofort eine Folgevorlage vorliegen müssen.

2. Was passiert mit Schüler/innen, die aus verschiedensten Gründen eine Klassenstufe wiederholen müssen? Müssen diese Kinder die Schule

    wechseln? Keine Aussage dazu.

3. Wie ist die pädagogische Vorschularbeit  zu organisieren bei Schulbezirken mit 3, 4, 5 bzw, sogar  6 Schulen?  Aussage auf später verschoben.

Letzter Gedanke aus der Vorlage:

Zitat aus der Vorlage:

„dem Recht der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl der Ausbildungsstätten und damit dem Elternrecht mehr Möglichkeiten eröffnet“ – das ist faktisch nicht möglich, weil die Schulen voll belegt sind.

In der Vorlage heißt es weiter:

„dass ein Wettbewerb  der Schulen um Schüler in dem gemeinsamen Schulbezirk verstärkt“ – das wollen wir erst  recht nicht.

Wir bleiben dabei, diese Vorlage wird so nicht gebraucht. Richtig ist, sie verlagert die Verantwortung auf die Schulleiter/innen.

Wir lehnen die Vorlage ab.

Rede zur Drucksache DS 5605-NF 1 "Satzung zur Festlegung d. Schulbezirks­grenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig".