Schulsozialarbeit ist an allen Schulformen notwendig

Margitta Hollick

Der Stadtrat hat bereits für die Ratsversammlung im September 2017 eine I - Vorlage mit gleicher Überschrift erhalten. Fakt ist, dass bei den gegenwärtigen  gesellschaftlichen und auch schulpolitischen Problemen Schulsozialarbeit an allen Schulformen notwendig wäre. Seit 2014 wird an den Schulen der Stadt systematisch die Schulsozialarbeit ausgebaut.

Die Stadt leistet gegenwärtig einen erheblichen Beitrag von ca. 1,3 Mio €. Das war, ist und bleibt (so hoffen wir) politischer Wille. Der Freistaat hat die Schulsozialarbeit zuerst in den 7 Berufsschulzentren mit BVJ gefördert.  Ab 2018 wird nun auch die Schulsozialarbeit für Oberschulen durch den Freistaat gefördert. Ein Lichtblick am Horizont.

Trotzdem ist unsere Fraktion der Meinung, dass gegenwärtig für jede Schule ein Schulsozialarbeiter/in bereit stehen müsste und diese/r vom Freistaat finanziert.

Sicher ist die Problemlage an jeder Schule anders; trotzdem notwendig. Dass nun Indikatoren zur Entscheidung eingeführt werden, hat nur einen Grund – Geldmangel.

Wir finden es richtig, dass die Verwaltung auf eigene Förderrichtlinien verzichtet und die Fachempfehlungen des Freistaates übernimmt.

Im Punkt 2.4 sind dort die Ziele von Schulsozialarbeit klar festgelegt. Den Antrag der CDU kann man dort hineininterpretieren, aber ansonsten ist er zu kurz gedacht. Schulabstinenz ist ein Ziel der Schulsozialarbeit. Wir unterstützen den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, die neuerliche Ergänzung bei Grundschulen im Punkt 3.1 wieder zu streichen. Es ist doch erstaunlich, dass die übergroße Mehrheit der Schulkonferenzen in Grundschulen den Antrag auf Zuweisung eines /einer Schulsozialarbeiter/In gestellt hat. Der Wert dieser Arbeit ist erkannt. Schulsozialarbeit ist ein Qualitätsmerkmal für Schulen und stellt keine Stigmatisierung dar. Ziel muss weiter eine flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit sein, deshalb sollte auch die Einschränkung im Bereich Gymnasien, erst dann Schulsozialarbeit einzurichten, wenn die Versorgung der anderen Schulformen abgesichert ist, gestrichen werden. Ich möchte auch daran erinnern, dass ein Antrag unserer Fraktion im Verfahren ist, der die Einrichtung von (Schul)sozialarbeit an den Schulen des 2. Bildungsweges vorsieht. Die Problemlagen haben sich dort verändert und verstärkt.

Abschließend möchte ich mich bei der Verwaltung bedanken für ein ausgereiftes Konzept, dass eine wichtige Grundlage für unsere bildungspolitische Arbeit ist.

Rede zur Drucksache DS 03629 "Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit".