Schulbibliotheken und Leseräume sind Bildungs- und Lernorte

Margitta Hollick

42 Schulbibliotheken und 30 Leseräume  sind Bildungs- und Lernorte, die sich an  Leipziger Schulen etabliert haben. In Schulbibliotheken und Leseräumen werden  die Lern- und Medienkompetenzen gefördert.
Das beginnt mit der Leseförderung hin zur Lesekompetenz, vom selbstständigen Lernen zur Informationskompetenz.
In Schulbibliotheken / Leseräumen können Unterrichtsstunden stattfinden, können Freistunden sinnvoll zum Lernen genutzt werden, können Schularbeiten wie Hausaufgaben, Kurzvorträge, Facharbeiten u.a. erledigt oder vorbereitet werden. Natürlich sollte  man auch Medien in der Schulbibliothek ausleihen können.
Schulbibliotheken ersetzen aber nicht die öffentlichen Bibliotheken, eine gute Zusammenarbeit unterstützt die Arbeit der Schulbibliotheken.
Unsere heutige Vorlage soll diesen Weg der Sicherung der Schulbibliotheken und Leseräume bis 2020 festigen und weiter entwickeln.
 Sie zeigt auf, was wir gut gemacht haben und wo wir uns noch weiter entwickeln und aufpassen müssen, dass uns nichts wegbricht.
Als optimistische Bildungspolitikerin habe ich gehofft, dass in der Novelle des Sächsischen Schulgesetzes auch diese Lern- und Bildungsorte auftauchen.
Fehlanzeige. Was nicht im Gesetz steht, muss der Freistaat auch nicht finanziell fördern. Also bleibt diese Aufgabe bei der Stadt „hängen“ auch kostenseitig  und wir haben uns dieser Aufgabe bestmöglichst gestellt. Das möchte ich voran stellen und auch Dank sagen.
Eine zentrale Rolle in der Schulbibliothek sollte die Schulbibliothekarin zur Bündelung dieser Aufgaben bilden. Hier liegen aber auf Dauer die Probleme..
Die personelle Absicherung in den Schulbibliotheken erfolgte vorrangig über den 2. Arbeitsmarkt und jetzt über  öffentlich geförderte Beschäftigung. Allein 71 Stellen seit Februar 2016 über das Programm „ Soziale Teilhabe“ für drei Jahre, 20 Stellen über Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 12 Monate und weiteres. Das bedeutet für die Schulen ständiger Wechsel im Personal, keine Gewährung von Kontinuität und Schließzeiten.
Unsere Stadt hat eine schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und damit haben wir gute Voraussetzungen. Die 2 Mitarbeiterinnen haben  viele motivierte Frauen und Männer ausgebildet und in ihre Tätigkeit eingeführt.  2016 allein 85 Personen, die alle keine bibliothekarischen Fachkräfte sind.  Für die Mitarbeiterinnen ist das ein ständig sich wiederholender Prozess, obwohl sie sich gern mehr der inhaltlichen Arbeit widmen würden.
Ich möchte nochmals hervorheben, dass es gut ist, dass wir eine solche schulbibliothekarische Arbeitsstelle mit engagierten Mitarbeiterinnen haben, deshalb unterstützen wir auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, zunächst die schulbibliothekarische Arbeitsstelle zu stärken.
Natürlich wäre die Schaffung fester Planstellen entweder durch den Freistaat (der ja für die inhaltliche Bildung verantwortlich ist) oder durch die Stadt hier die richtige Lösung (mit Finanzen durch den Freistaat). Hinzu kommt noch, dass die HTWK Leipzig einen solchen Studiengang Schulbibliothekar /in hat, aber die Absolvent/innen in Sachsen äußerst selten eine Anstellung finden. Dafür sind politische Entscheidungen zuerst im Landtag  notwendig.
Ein nicht unerheblicher Teil der personelle Absicherung (vor allem bei den Leseräumen) erfolgt auch über Ganztagsangebote und Ehrenamt .  Auch das ist möglich, kann aber keinesfalls auf Dauer die Lösung sein.
Wir haben also in den nächsten Monaten ein Problem bei der Absicherung von 20 Schulbibliotheken und in 1,5  - 2 Jahren bei 71 Stellen. Das sollten wir im Blick haben.
Deshalb unterstützen wir diese Vorlage. Es wird Geld für die Aktualisierung und den Ausbau der Medienbestände, für die Finanzierung von Software und für die Weiterentwicklung der Leseräume zu Bibliotheken bereit gestellt.
 3 neue Leseräume sollen geschaffen werden. 11 von 66 bestehende Grundschulen haben noch keinen Leseraum oder Bibliothek; übrigens auch 9 der 21 Oberschulen und 9 der 15 Förderschulen.  Bei den Gymnasien und beruflichen Schulzentren haben wir eine Vollversorgung.
Der Stadtrat hat einen Beirat für Leipziger Schulbibliotheken gebildet, in denen auch Vertreter der Fraktionen sind und die Probleme kennen und zweimal im Jahr dazu beraten.
Ich möchte meinen Beitrag beenden mit dem Punkt 5 der Vorlage.
„Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen“ bleibt.

Rede zur Drucksache DS 03190 "Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung d. Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020".