Schulbibliotheken erfüllen einen wichtigen Auftrag

Margitta Hollick

72 Schulbibliotheken und  Leseräume  sind Bildungs- und Lernorte, die sich an  Leipziger Schulen etabliert haben. In Schulbibliotheken und Leseräumen werden  die Lern- und Medienkompetenzen gefördert. Überall wird von Digitalisierung gesprochen, und wenn wir es ernst meinen, dann sind es u.a. Whiteboards, Tablets, aber auch Schulbibliotheken, die dazu einen wichtigen Auftrag erfüllen.
Stichworte wie Leseförderung hin zur Lesekompetenz, vom selbstständigen Lernen,  Medien- und Informationskompetenz unterstreichen das. Unser  Antrag soll deshalb die Schulbibliotheken und Leseräume sichern und vielleicht sogar weiterentwickeln.

Leider hat der Freistaat die Verantwortung dafür nicht übernommen, damit bleibt diese Aufgabe bei der Stadt „hängen“, auch kostenseitig  und wir haben uns dieser Aufgabe bisher bestmöglich gestellt. Das möchte ich voranstellen und auch Danke sagen.

Die personelle Absicherung in den Schulbibliotheken erfolgte vorrangig über die öffentlich geförderte Beschäftigung, mit dem Programm „ Soziale Teilhabe“ für drei Jahre, über Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 12 Monate, über den Freiwilligendienst aller Generationen von 2 Jahren, über Ganztagsbetreuung mit Honorarkräften, Ehrenamt  und weiteres; alles befristete Arbeitsverhältnisse. Aber über 60 Menschen hatten in den vergangenen 3 Jahren  versicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das gab diesen Menschen auch Selbstvertrauen.

Die Mitarbeiterinnen unserer schulbibliothekarischen Arbeitsstelle haben  diese motivierten Frauen und Männer ausgebildet und in ihre Tätigkeit eingeführt.  An dieser Stelle möchte ich nochmals hervorheben, dass es gut ist, dass wir eine solche schulbibliothekarische Arbeitsstelle mit engagierten Mitarbeiterinnen haben. Das Problem aber ist, dass am 1. Januar über 40 der befristeten Arbeitsverhältnisse auslaufen.
Die Frage ist dann: Wie weiter? Sollte es über den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt weitere Maßnahmen geben (der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sprach von Möglichkeiten  für 150.000 Langzeitarbeitslose, Maßnahmedauer 5 Jahre, finanzielle Mitte des Bundes 5 Mrd. €), stehen wir einer Nutzung dieser Möglichkeiten nicht im Wege. Doch wir wissen nicht, wann und ob diese Maßnahmen kommen.  Natürlich hoffen die Mitarbeiter, die jetzt drei Jahre im  Programm „ Soziale Teilhabe“ waren, auf Weiterbeschäftigung. Sie wollen raus aus dem Kreislauf Maßnahme – dann Arbeitslosigkeit – dann wieder SGB II oder andere Maßnahme, und das bis zur Rente. Sie haben sich ja auch in dieser Tätigkeit bewährt, konnten zeigen, was sie können. 1,6 Millionen € würde es maximal die Stadt Leipzig jährlich Kosten, 72 dieser Maßnahmen mit den Betroffenen weiterzuführen (so der Verwaltungsstandpunkt) und da müssen wir die Frage beantworten: Wollen wir das?

Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag eingereicht, den übernehmen wir in den Punkten 1 und 2, denn der Antrag schließt eine Fortführung der Schulbibliotheken und Leseräume ein. Ich hätte mir derartige Überlegungen von der Stadtverwaltung gewünscht. Das Problem des Änderungsantrages ist aber: Es entstehen keine versicherungspflichtigen Arbeitsplätze.
Honorarkraft im SGB II-Bezug halten wir nicht für positiv , denn sie sichern den Fortbestand von Schulbibliotheken und Leseräumen nicht. Bei 10 € Stundenlohn wären 10 Stunden im Monat möglich. Außerdem halten wir es nicht für richtig, wenn die Mittel für Ganztags-angebote einer Schule  zu großen Teilen für die Sicherung der Schulbibliothek genutzt werden. Das ist bei GTA nicht beabsichtigt. Sie sollten mit genutzt werden, aber eben nicht nur. Hinzu kommt, dass die Stadt wieder GTA-Mittel in den Haushalt einstellen müsste, denn die werden gegenwärtig vom Freistaat zur Verfügung gestellt.
 Wir haben also eine schwierige Situation, die aber gelöst werden sollte.

Ich bitte unserem Antrag und den Punkten 1 und 2 des SPD-Antrages zuzustimmen.

Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE A 05379 "Schulbibliotheken und Leseräume".